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Nordkorea

Datenschutz: Europäische Kommission leitet Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für die Republik Korea ein

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Die Kommission hat den Prozess zur Annahme von der Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Republik Korea. Sie umfasst die Übermittlung personenbezogener Daten an die kommerziellen Betreiber der Republik Korea sowie an Behörden. Im Falle einer Annahme würde dieser Beschluss den Europäern einen starken Schutz ihrer personenbezogenen Daten bei der Übermittlung an die Republik Korea bieten. Gleichzeitig würde es die Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und der Republik Korea und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Korea als führende Digitalmächte zu stärken.

Das Handelsabkommen hat zu einem erheblichen Anstieg des bilateralen Handels mit Waren und Dienstleistungen geführt. Die Gewährleistung des freien Flusses personenbezogener Daten in die Republik Korea durch einen Angemessenheitsbeschluss auf der Grundlage eines hohen Datenschutzniveaus wird diese Handelsbeziehung im Wert von fast 90 Milliarden Euro unterstützen. Der Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses wurde veröffentlicht und an die Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) für seine Stellungnahme. In den letzten Monaten hat die Kommission die Rechtsvorschriften und Praktiken der Republik Korea zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Vorschriften über den Zugang zu Daten durch Behörden, sorgfältig geprüft. Es kommt zu dem Schluss, dass die Republik Korea ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet wie das im Rahmen der Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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