Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Kommission genehmigt tschechische Regelung, einschließlich 8.3 Mio. EUR Budgeterhöhung zur Unterstützung von Reisebüros, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine tschechische Garantiebeihilferegelung zur Unterstützung von Reisebüros, einschließlich einer Budgeterhöhung von 8.3 Millionen Euro (ca. 200 Millionen CZK), mit der staatlichen Beihilfe vereinbar ist Temporärer Rahmen. Die Regelung ist eine Wiedereinführung einer Maßnahme, die von der Kommission in genehmigt wurde Mai 2021 (SA.61837), die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von Bankbürgschaften, die die Mitbeteiligung dieser Begünstigten im Rahmen einer Pflichtversicherung gegen Insolvenz absichern. Die Unterstützung hilft Reisebüros, die mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, eine solche Versicherung abzuschließen, damit sie ihre Aktivitäten während und nach der Pandemie fortsetzen können. Die Kommission stellte fest, dass die tschechische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 2.3 Mio. EUR pro Empfänger nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Befristeten Rahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.101455 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending