Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen: Die Kommission genehmigt ein französisches Programm in Höhe von 150 Mio. EUR für die Entwicklung der Forstwirtschaft und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel
Die Europäische Kommission hat eine französische Beihilferegelung in Höhe von 150 Millionen Euro zur Entwicklung der Forstwirtschaft und zur Anpassung der Wälder an klimatische Veränderungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Programm wird nach der positiven Bewertung des französischen Aufbau- und Resilienzplans durch die Kommission und seiner Annahme durch den Rat teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (FRR) finanziert. Die Förderung erfolgt in Form direkter Subventionen, die privaten Eigentümern oder ihren Bewirtschaftungsverbänden wie forstwirtschaftlichen und ökologischen Interessenverbänden und Forstgenossenschaften zugeteilt werden. Auch öffentliche Einrichtungen und Eigentümer können von der Maßnahme profitieren.
Die Maßnahme finanziert Investitionen zur Anpassung von Waldbeständen an den Klimawandel sowie Investitionen, die der Abscheidung von Kohlenstoff aus der Luft, der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Verbesserung von Ökosystemleistungen zugute kommen. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2022. Die Kommission hat die französische Regelung auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in ländlichen Gebieten von 2014 geprüft. Die Kommission stellte fest, dass die geplante Beihilfe zu den EU-Zielen beitragen wird, unter anderem die effiziente Nutzung von Ressourcen zu fördern, um intelligentes und nachhaltiges Wachstum im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu erreichen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Förderung auf ein Minimum beschränkt werden.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Kommission bewertet vorrangig die Maßnahmen mit staatlichen Beihilfen, die in den gemäß der FRR vorgelegten nationalen Sanierungsplänen enthalten sind, und hat die Mitgliedstaaten während der Vorbereitungsphasen der nationalen Sanierungspläne beraten und unterstützt, um die rasche Umsetzung der Pläne zu erleichtern FRR. Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im Register für staatliche Beihilfen unter der Nummer SA.61929 verfügbar.
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