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Gesetz über digitale Dienste: Kommission führt Transparenzdatenbank ein

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Die Kommission hat die DSA-Transparenzdatenbank, Umsetzung einer der vielen bahnbrechenden Transparenzfunktionen, die von der DSA vorgeschrieben werden.

Unter dem DSA alle Anbieter von Hosting-Diensten sind verpflichtet, den Nutzern klare und konkrete Informationen, sogenannte Begründungen, zur Verfügung zu stellen, wenn sie bestimmte Inhalte entfernen oder den Zugang zu ihnen einschränken. Die neue Datenbank wird diese sammeln Begründungen gemäß Artikel 24 Absatz 5 des DSA. Dies macht diese Datenbank zu einem einzigartigen regulatorischen Repository, in dem Daten zu Inhaltsmoderationsentscheidungen von in der EU tätigen Anbietern von Online-Plattformen für die breite Öffentlichkeit in einem beispiellosen Umfang und einer noch nie dagewesenen Granularität zugänglich sind, was eine größere Online-Rechenschaftspflicht ermöglicht.

Nur sehr große Online-Plattformen (VLOPs) müssen im Rahmen ihrer DSA-Konformität bereits jetzt Daten an die Datenbank übermitteln. Ab dem 17. Februar 2024 müssen alle Anbieter von Online-Plattformen, mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen, Daten zu ihren Entscheidungen zur Inhaltsmoderation übermitteln.

Dank der Transparenzdatenbank Benutzer können zusammenfassende Statistiken anzeigen (derzeit in der Beta-Version), nach bestimmten Begründungen suchen und Daten herunterladen. Die Kommission wird in den kommenden Monaten neue Analyse- und Visualisierungsfunktionen hinzufügen und begrüßt in der Zwischenzeit alle Feedback auf seiner aktuellen Konfiguration. Der Quellcode der Datenbank ist öffentlich verfügbar auf GitHub. Zusammen mit der Verhaltenskodex für DesinformationNeben weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz im Rahmen des DSA ermöglicht die neue Datenbank allen Nutzern, besser informiert auf die Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte im Internet zu reagieren.

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