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Coronavirus

Reisen während der Pandemie: Die Kommission begrüßt die Annahme eines aktualisierten Rahmens, der das Reisen in die EU weiter erleichtert

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Die Kommission begrüßt die Annahme eines aktualisierten Rahmens für Reisen in die EU durch den Rat heute Morgen im Anschluss an a Angebot von der Kommission Ende letzten Jahres. Die Aktualisierungen werden Reisen von außerhalb der EU in die EU weiter erleichtern und die Entwicklung der Pandemie, die weltweit zunehmende Impfrate und die Verabreichung von Auffrischungsdosen sowie die Anerkennung einer wachsenden Zahl von Bescheinigungen berücksichtigen, die von Nicht-EU ausgestellt wurden -EU-Länder als Äquivalent zum digitalen EU-COVID-Zertifikat.

Im Rahmen des heute vereinbarten aktualisierten Rahmens sollten die Mitgliedstaaten nun auch diejenigen wieder öffnen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der die Impfung abgeschlossen hat Aufnahmeverfahren für Notfälle der Weltgesundheitsorganisation. Die Mitgliedstaaten sollten die Geimpften weiterhin willkommen heißen EU-zugelassene Impfstoffe. Geimpfte Reisende müssen die letzte Dosis der Grundimmunisierungsserie mindestens 14 Tage und nicht mehr als 270 Tage vor der Ankunft oder eine zusätzliche („Auffrischimpfung“) Dosis erhalten haben.

Darüber hinaus sollten diejenigen, die sich innerhalb von 19 Tagen vor der Reise in die EU von COVID-180 erholt haben, in die EU reisen können, wenn sie ihre Genesung mit einem digitalen COVID-Zertifikat der EU oder einem Nicht-EU-Zertifikat nachweisen können angenommen Äquivalent zum digitalen COVID-Zertifikat der EU.

Die Aktualisierungen stellen auch klar, dass für Kinder unter sechs Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, keine Tests oder zusätzliche Anforderungen gelten sollten. Personen, die aus einem Land oder Gebiet einreisen, das auf der Liste der Länder aufgeführt ist, aus denen alle Reisen möglich sein sollten, und die einen negativen PCR-Test nachweisen können, sollten ebenfalls in die EU reisen können. Diejenigen, die einen wichtigen Grund haben, nach Europa zu kommen, und EU-Bürger und langfristig Aufenthaltsberechtigte sowie deren Familienangehörige, sollen weiterhin wie bisher in die EU einreisen dürfen.

Die Mitgliedstaaten könnten für solche Reisenden zusätzliche Maßnahmen vorschreiben, wie z. B. PCR-Tests vor der Abreise oder bei der Ankunft. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, diese Änderungen ab dem 1. März 2022 anzuwenden. Es ist nun Sache der EU-Mitgliedstaaten, die Änderungen umzusetzen und koordiniert anzuwenden. Die Kommission wird die Empfehlung des Rates bis zum 30. April dieses Jahres überprüfen, um vollständig zu einem personenbezogenen Ansatz überzugehen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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