Coronavirus
Europäisches digitales COVID-Zertifikat: Genesungszertifikate können jetzt auch auf Basis von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt im Rahmen des digitalen EU-COVID-Zertifikats zur Ausstellung von Genesungsbescheinigungen erlassen. Ab heute ermöglichen die neuen Regeln den Mitgliedstaaten, Wiedereinstellungsbescheinigungen auf der Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltestergebnisses auszustellen. Bisher war die Ausstellung einer Wiedereinstellungsbescheinigung nur nach einem positiven Ergebnis eines molekularen Nukleinsäureamplifikationstests (NAAT), wie z. B. RT-PCR, möglich.
Um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Zertifikats zu gewährleisten, muss der verwendete Antigen-Schnelltest auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für COVID-19 stehen und von medizinischem Fachpersonal oder qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten können diese Zertifikate rückwirkend auf der Grundlage von ab dem 1. Oktober 2021 durchgeführten Versuchen ausstellen.
Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Das digitale COVID-Zertifikat der EU entwickelt sich je nach Situation weiter.“ Um die Freizügigkeit insbesondere von während der Omicron-Welle infizierten Bürgern zu erleichtern, können die Mitgliedstaaten nun Genesungsbescheinigungen auch auf Basis hochwertiger Antigen-Schnelltests ausstellen.
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: „Unsere gemeinsame Liste von COVID-19-Antigen-Schnelltests ermöglicht es den Mitgliedstaaten, schnell qualitativ hochwertige Tests zu identifizieren, die durch unabhängige Bewertungsstudien validiert wurden.“ der EU. Basierend auf dieser Liste können die Mitgliedsstaaten nun auch Antigen-Schnelltests nutzen, um Genesungszertifikate auszustellen und den erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten aufgrund des Aufkommens von Omicron zu verringern. Wir setzen uns dafür ein, dass das digitale EU-Zertifikat den neuesten Entwicklungen und wissenschaftlichen Ratschlägen entspricht. Die neuen Regeln gelten ab sofort und die Mitgliedstaaten können mit der Ausstellung von Genesungsbescheinigungen auf Basis von Antigen-Schnelltests beginnen, sobald diese bereit sind.“
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