Vogelgrippe
#Gesundheit: MdEP billigen aktualisierte Regeln zur Eindämmung übertragbarer Tierseuchen
Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung von Ausbrüchen von Tierseuchen wie der Vogelgrippe oder der Maul- und Klauenseuche, auf die sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der EU-Ministerrat im Juni 2015 informell geeinigt hatten, wurden am Dienstag, dem 9. März, vom Parlament gebilligt.
Der Entwurf eines EU-Gesetzes zu Krankheiten, die unter Tieren und möglicherweise auch auf Menschen übertragbar sind, legt einen neuen Schwerpunkt auf die Prävention und soll Fachleuten dabei helfen, mit dem wissenschaftlichen Fortschritt Schritt zu halten.
"Die Verabschiedung des Tiergesundheitsgesetzes ist ein großer Sieg. Dieses Gesetz ermöglicht drei Dinge. Erstens verknüpft es Tiergesundheit und Tierschutz und verknüpft diese mit der menschlichen Gesundheit. Dieser direkte Zusammenhang wird uns zusammen mit der Betonung des verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika dabei helfen, die wachsende Antibiotikaresistenz zu bekämpfen. Zweitens ermöglicht es den Behörden und Produzenten, sich stärker auf die Prävention und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten zu konzentrieren. Und drittens werden rund 40 Rechtsakte in einem Basisrechtsakt zusammengefasst“, sagte Berichterstatter Jasenko Selimovic (ALDE, Schweden).
Prävention: bessere Haltung und verantwortungsvoller Umgang mit Medikamenten
Die neuen Vorschriften stehen im Einklang mit der langjährigen Position des Parlaments und legen einen stärkeren Schwerpunkt auf die Prävention und klären zu diesem Zweck die Verantwortlichkeiten von Landwirten, Händlern, Tierfachleuten einschließlich Tierärzten und auch Tierhaltern.
Alle Landwirte, Tierbesitzer und Händler werden verpflichtet, die Grundsätze einer guten Tierhaltung und des umsichtigen Einsatzes von Tierarzneimitteln anzuwenden. Tierärzte müssen das Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Tieren und der menschlichen Gesundheit sowie für antimikrobielle Resistenzen schärfen. Die EU-Kommission ihrerseits hat sich verpflichtet, den tatsächlichen Einsatz tierischer Antibiotika in den Mitgliedstaaten zu überwachen und hierzu regelmäßig vergleichbare Daten zu veröffentlichen.
Schnelle, transparente, inklusive und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen
Das neue Gesetz wird die EU-Kommission ermächtigen, dringende Maßnahmen zur Bekämpfung neu auftretender Krankheiten zu ergreifen, die „erhebliche Auswirkungen“ auf die öffentliche Gesundheit und die landwirtschaftliche Produktion haben könnten. Die Abgeordneten stellten außerdem sicher, dass Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Aktualisierung der EU-Liste potenziell gefährlicher Krankheiten konsultiert werden und dass Bauernorganisationen, Veterinärverbände, Tierschutzorganisationen und andere in die Ausarbeitung von Notfallplänen einbezogen werden.
Verbesserung des Tierschutzes und Bekämpfung des illegalen Handels mit Haustieren
Bei allen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung muss das Wohlergehen der Tiere berücksichtigt werden und den betroffenen Tieren, einschließlich streunenden Tieren, vermeidbare Schmerzen, Ängste und Leiden erspart bleiben.
Um zu verhindern, dass streunende oder illegal gehandelte Haustiere Tierkrankheiten übertragen, führten die Abgeordneten Regeln ein, die eine Registrierung aller professionellen Tierhalter und -verkäufer vorschreiben und die Kommission außerdem ermächtigen würden, die Mitgliedstaaten aufzufordern, bei Bedarf nationale Datenbanken für Hunde, Katzen und andere Haustiere einzurichten.
Nächste Schritte
Der Entwurf des Tiergesundheitsgesetzes wurde ohne Abstimmung in einer frühen zweiten Lesung angenommen, nachdem er im Dezember 2015 vom Rat angenommen worden war. Nach der Billigung durch das Parlament kann die Verordnung nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Es tritt 20 Tage später in Kraft und gilt fünf Jahre danach.
Mehr Informationen:
- Der angenommene Text wird verfügbar sein hier
- Video-Aufzeichnung der Debatte
- Video von der Pressekonferenz
- Der vereinbarte Text, angenommen vom Rat am 14.12.2015
- Prozedurdatei
- EP-Forschungsbriefing: Tiergesundheitsrecht – neue EU-Vorschriften zu übertragbaren Tierseuchen
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