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Europäisches Menschenrechtsgericht unterstützt Deutschland wegen Luftangriffs auf Kunduz

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Eine Untersuchung Deutschlands zu einem tödlichen Luftangriff von 2009 in der Nähe der afghanischen Stadt Kunduz, die von einem deutschen Befehlshaber angeordnet wurde, entsprach seinen Verpflichtungen zum Recht auf Leben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Dienstag (16. Februar). schreibt .

Das Urteil des in Straßburg ansässigen Gerichts weist eine Beschwerde des afghanischen Staatsbürgers Abdul Hanan zurück, der bei dem Angriff zwei Söhne verloren hatte, wonach Deutschland seiner Verpflichtung zur wirksamen Untersuchung des Vorfalls nicht nachgekommen sei.

Im September 2009 forderte der deutsche Befehlshaber der NATO-Truppen in Kunduz einen US-Kampfjet auf, zwei Tankwagen in der Nähe der Stadt zu schlagen, von denen die NATO glaubte, sie seien von Taliban-Aufständischen entführt worden.

Die afghanische Regierung sagte zu der Zeit, dass 99 Menschen, darunter 30 Zivilisten, getötet wurden. Unabhängige Rechtegruppen schätzungsweise 60 bis 70 Zivilisten wurden getötet.

Die Zahl der Todesopfer schockierte die Deutschen und zwang ihren Verteidigungsminister schließlich, wegen Vorwürfen, die Zahl der zivilen Opfer im Vorfeld der deutschen Wahlen 2009 zu vertuschen, zurückzutreten.

Der deutsche Bundesanwalt hatte festgestellt, dass der Kommandant nicht strafrechtlich haftbar gemacht wurde, vor allem, weil er bei der Anordnung des Luftangriffs überzeugt war, dass keine Zivilisten anwesend waren.

Damit er nach internationalem Recht haftbar gemacht werden konnte, musste festgestellt werden, dass er mit der Absicht gehandelt hatte, übermäßige zivile Opfer zu fordern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüfte die Wirksamkeit der deutschen Untersuchung, einschließlich der Frage, ob er eine Rechtfertigung für die tödliche Anwendung von Gewalt darstellte. Die Rechtmäßigkeit des Luftangriffs wurde nicht berücksichtigt.

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Deutschland hat mit 9,600 NATO-Truppen in Afghanistan das zweitgrößte Kontingent hinter den USA.

Ein Friedensabkommen zwischen den Taliban und Washington für 2020 sieht vor, dass ausländische Truppen bis zum 1. Mai abziehen. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden überprüft das Abkommen jedoch nach einer Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan.

Deutschland bereitet sich darauf vor, das Mandat für seine Militärmission in Afghanistan vom 31. März bis Ende dieses Jahres zu verlängern. Laut einem von Reuters vorgelegten Dokumententwurf verbleiben bis zu 1,300 Truppen.

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