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Coronavirus

Die Kommission fordert die Interessengruppen auf, Kommentare zu den überarbeiteten Leitlinien für regionale Hilfe abzugeben

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Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die Leitlinien für regionale Hilfe zielen darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Regionen in der EU zu fördern und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Regionale Hilfe ist ein wichtiges Instrument der Mitgliedstaaten zur Förderung der regionalen Entwicklung. Wir laden die Interessengruppen ein, zu unserem Entwurf überarbeiteter Leitlinien Stellung zu nehmen, der neben dem Ziel der regionalen Entwicklung auch den doppelten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft unterstützen wird. “

Die Leitlinien für regionale Hilfe zielen darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Regionen in der EU zu fördern und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Regionale Hilfe ist ein wichtiges Instrument der Mitgliedstaaten zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Die aktuellen Leitlinien für regionale Hilfe werden im Rahmen der „Fitness-Check" des 2012 Modernisierungspaket für staatliche Beihilfen, mit dem bewertet werden soll, ob die aktuellen Regeln noch zweckmäßig sind.

Der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien berücksichtigt die vorläufigen Ergebnisse der Fitnessprüfung. Diese vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die aktuellen Leitlinien für regionale Hilfe im Prinzip gut funktioniert haben. Gleichzeitig schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Anpassungen vor, um die Erfahrungen aus der Anwendung der geltenden Vorschriften zu vereinfachen und widerzuspiegeln.

Darüber hinaus spiegelt der Entwurf der überarbeiteten Leitlinien neue politische Prioritäten im Zusammenhang mit dem Europäischer Green Deal und der Europäer Industrie und Digital Strategie. Angesichts des großen Investitionsbedarfs für den Doppelübergang und um es den Regionen zu ermöglichen, sich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus zu erholen, schlägt die Kommission vor, die maximale Hilfsintensität zu erhöhen, indem zusätzliche Anreize für private Investitionen in den am stärksten benachteiligten Regionen geschaffen werden und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Kommission schlägt außerdem zusätzliche Verfahrensvereinfachungen für staatliche Beihilfen vor Nur Übergangsbereiche Diese Mitgliedstaaten sind dabei zu definieren.

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Im Rahmen ihrer laufenden Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen reflektiert die Kommission weiterhin zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung staatlicher Beihilfen, die zur Erreichung der Green Deal-Ziele beitragen können, die auf klaren und objektiven Kriterien beruhen müssen. Im Rahmen der Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für regionale Hilfe lädt die Kommission die Interessengruppen auch zu Stellungnahmen zu diesem Thema ein.

Der Richtlinienentwurf und alle Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation sind verfügbar Online.

Nächste Schritte

Die aktuellen Richtlinien, die Ende dieses Jahres auslaufen sollten, wurden verlängert bis Ende 2021, um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit während des Revisionsprozesses zu gewährleisten.

Zusätzlich zu der heute eingeleiteten Konsultation der Interessengruppen wird der vorgeschlagene Text der Leitlinien für regionale Hilfe auch in einem Treffen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert, das gegen Ende des Konsultationszeitraums stattfinden wird. Durch diesen Prozess wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten und Interessengruppen ausreichend Gelegenheit haben, sich zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags zu äußern.

Die Verabschiedung der neuen Leitlinien ist für Anfang 2021 vorgesehen, um den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Erstellung und Bekanntgabe ihrer regionalen Hilfskarten zu geben, die 2022 in Kraft treten werden.

Hintergrund

Europa war schon immer von erheblichen regionalen Unterschieden in Bezug auf wirtschaftliches Wohlergehen, Einkommen und Arbeitslosigkeit geprägt. Die regionale Hilfe soll die wirtschaftliche Entwicklung in benachteiligten Regionen Europas unterstützen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten.

In den Leitlinien für regionale Beihilfen legt die Kommission die Bedingungen fest, unter denen regionale Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, und legt die Kriterien für die Ermittlung der Gebiete fest, die die Bedingungen von erfüllen Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Leitlinien enthalten daher auch Regeln, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten regionale Beihilfekarten erstellen können, um festzustellen, in welchen geografischen Gebieten Unternehmen regionale staatliche Beihilfen (unterstützte Gebiete) und auf welcher Ebene (Beihilfeintensität) erhalten können.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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