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Bulgarien

Die Kommission genehmigt ein bulgarisches Programm in Höhe von 102 Mio. EUR zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein bulgarisches Programm in Höhe von 200 Mio. BGN (ca. 102 Mio. EUR) zur Unterstützung mittelständischer Unternehmen genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8. Mai 2020.

Die öffentliche Unterstützung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (87 Mio. EUR) kofinanziert. Es wird in Form von direkten Zuschüssen in Höhe von bis zu 75,000 EUR pro Unternehmen gewährt und steht Unternehmen zur Verfügung, die in allen Sektoren tätig sind, mit Ausnahme der Primärproduktion und -verarbeitung von Agrarprodukten, der Fischerei, der Aquakultur, der Forstwirtschaft sowie des Finanz- und Glücksspielsektors. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf mittelständischer Unternehmen zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch fortzusetzen.

Die Maßnahme wird voraussichtlich rund 1,500 mittelständischen Unternehmen zugute kommen. Die Kommission stellte fest, dass das bulgarische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe vor dem 31. Dezember 2020 gewährt und darf 800,000 EUR pro Unternehmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57795 in der Hilfe Registerzustand auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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