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#Wettbewerb: Die Kommission konsultiert die Interessengruppen zum #MarketDefinitionNotice

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Marktdefinitionsbekanntmachung im EU-Wettbewerbsrecht veröffentlicht. Der offene Fragebogen soll dazu beitragen, dass die Kommission die Bekanntmachung bewertet und feststellt, ob eine Aktualisierung erforderlich ist. Interessenträger können bis zum 9. Oktober 2020 ihre Ansichten äußern und an der öffentlichen Konsultation teilnehmen.
In den letzten Jahren hat sich der Wandel immer schneller vollzogen, und die Welt wird zunehmend digitaler und vernetzter. Die aktuelle Bekanntmachung über die Marktdefinition stammt aus dem Jahr 1997 und behandelt daher möglicherweise nicht alle relevanten Fragen, die sich heute bei der Definition des relevanten Produkts und des geografischen Marktes ergeben. Die Kommission hat in all den Jahren auch viel Erfahrung in der Marktdefinition gesammelt, Techniken haben sich weiterentwickelt und die EU-Gerichte haben zusätzliche Leitlinien geliefert.
Die aus diesen Entwicklungen gewonnenen Best Practices müssen möglicherweise in einer überarbeiteten Bekanntmachung zur Marktdefinition berücksichtigt werden. Die Kommission bittet die Beteiligten um Rückmeldungen hierzu.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager (Abbildung) erklärte: „Die EU-Wettbewerbsregeln müssen an eine sich schnell verändernde und zunehmend digitalisierte Welt angepasst bleiben. Die Bekanntmachung der Marktdefinition bietet Unternehmen und anderen Beteiligten wichtige Informationen und hilft ihnen, den Ansatz der Kommission zur Funktionsweise des Marktes zu verstehen. Es ist wichtig, dass die Leitlinien der Kommission aktuell sind und einen klaren und einheitlichen Ansatz zur Marktdefinition in leicht verständlicher Form darlegen. Wir wollen einen offenen Dialog und Austausch mit allen relevanten Beteiligten, damit die Kommission etwaige Bedenken hinsichtlich der Marktdefinitionen nachvollziehen und gegebenenfalls die Bekanntmachung aktualisieren kann.“
Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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