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Das Parlament unterstützt Maßnahmen zur Eindämmung des E-Commerce-Betrugs #VAT

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Die Maßnahmen, die in zwei Rechtsakten enthalten sind, wurden vom Parlament von Lidia Perreira (EVP, PT) und debattiert am Montag (16. Dezember), verlangen von Zahlungsdienstleistern, dass sie grenzüberschreitende E-Commerce-Zahlungsaufzeichnungen erfassen. Ein neues zentrales elektronisches Speichersystem würde geschaffen, damit die Betrugsbekämpfungsbehörden in den Mitgliedstaaten Zahlungsinformationen besser verarbeiten können.

Die administrative Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und den Zahlungsdienstleistern wird ebenfalls verstärkt.

Effektivere Weitergabe und Verfolgung von Informationen

Die Abgeordneten schlugen verschiedene Verbesserungen der Texte vor, um den Informationsaustausch und die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Einige dieser Verbesserungen umfassen insbesondere:

  • Einrichtung eines gemeinsamen Systems zur Erhebung vergleichbarer Statistiken über den innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuerbetrug und zur Veröffentlichung nationaler Schätzungen der Mehrwertsteuerbetrugsverluste;
  • Schaffung eines Mandats für die Europäische Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit den nationalen Justizbehörden, um sicherzustellen, dass Betrüger vor nationalen Gerichten wirksam verfolgt werden;
  • Mitgliedsstaaten investieren in technologiegetriebene Steuererhebung, insbesondere durch die automatische Verknüpfung von Registrierkassen und Verkaufssystemen von Unternehmen mit Mehrwertsteuererklärungen;
  • Verbesserung der Kommunikation und Interoperabilität zwischen steuerlichen Datenbanken auf EU-Ebene und
  • Die Zahlungsdienstleister müssen die Aufzeichnungen über den Zahlungsverkehr drei Jahre lang aufbewahren, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Handel und der Aufdeckung von Betrügern zu unterstützen.

Die Verordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs wurde mit 590 gegen 19 Stimmen bei 81 Stimmenthaltungen angenommen.

Die Richtlinie über bestimmte Anforderungen an Zahlungsdienstleister wurde mit 591 gegen 18 Stimmen bei 86 Stimmenthaltungen angenommen.

Nächste Schritte

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Die Minister der EU-Mitgliedstaaten müssen nun die beiden Gesetze verabschieden.

Hintergrund

Laut Schätzungen der KommissionDer Online-Umsatz in der EU beläuft sich auf 550 Mrd. EUR pro Jahr, wovon 96 Mrd. EUR grenzüberschreitend sind. Mit den neuen Bestimmungen sollen die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten um 7 Mrd. EUR erhöht werden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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