EU
Staatliche Beihilfen: Kommission beschließt neue Bekanntmachung über die Rückforderung von rechtswidrigem #StateAid

Die Europäische Kommission hat eine neue Bekanntmachung über die Umsetzung der Kommissionsentscheidungen verabschiedet, mit denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen zurückzufordern (die Rückforderungsbekanntmachung).
Die neue Wiederherstellungsbenachrichtigung ersetzt die 2007-Wiederherstellungsbenachrichtigung. Als 2007-Rückforderungsmitteilung richtet sich die neue Mitteilung in erster Linie an die Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung der Kommissionsentscheidungen zur Rückforderung rechtswidriger staatlicher Beihilfen zuständig sind. Es werden die europäischen Regeln und Verfahren für die Rückforderung staatlicher Beihilfen sowie die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten erläutert, um die Einhaltung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Rückforderung sicherzustellen.
Seit der Verabschiedung des 2007-Wiederherstellungshinweis Die Praxis der Kommission und die Rechtsprechung der Unionsgerichte haben sich weiterentwickelt. Die neue Rückforderungsmitteilung trägt diesen Entwicklungen Rechnung. Sie erläutert ausführlicher, wie die Kommission die Mitgliedstaaten in der Rückforderungsphase unterstützen kann, beispielsweise durch die Organisation von Auftakttreffen sowie durch die Bereitstellung von Dokumenten und Arbeitsplänen.
Darüber hinaus enthält die neue Bekanntmachung im Vergleich zur bestehenden Bekanntmachung spezifische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Quantifizierung der zurückzufordernden Beihilfen und zur Identifizierung der „Begünstigten“, dh der Unternehmen, die von den rechtswidrigen staatlichen Beihilfen profitiert haben. Es enthält auch spezifische Abschnitte mit detaillierten Erläuterungen zur Umsetzung der Beitreibung im Falle von Steuererleichterungen, Insolvenzverfahren und Umstrukturierungen.
Schließlich steht eine neue Kontaktstelle für Rückfragen zur Verfügung: Comp-Recovery-State-State[E-Mail geschützt] .
Die neue Wiederherstellungsbenachrichtigung berücksichtigt die Kommentare in a öffentliche Konsultation das endete im April 2019. Die Kommission hat auch die Mitgliedstaaten und die EFTA-Überwachungsbehörde konsultiert.
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