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Das Europäische Parlament genehmigt neue #CopyrightRules für das #Internet einschließlich # Article13

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Copyright Abbildung Abbildung © AP Images / Europäische Union-EP

Kreative und Nachrichtenverleger können dank neuer Urheberrechtsregeln, die auch Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit enthalten, mit Internetgiganten verhandeln.

Die Abgeordneten verabschiedeten die Richtlinie im Plenum mit 348 Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen. Dies markiert das Ende des Gesetzgebungsprozesses für das Europäische Parlament, der 2016 begann. Es wird nun Sache der Mitgliedstaaten sein, die Entscheidung des Parlaments in den kommenden Wochen zu genehmigen. Wenn die Mitgliedstaaten den vom Europäischen Parlament angenommenen Text akzeptieren, wird er nach Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam, und die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die langjährigen Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. YouTube, Facebook und Google News sind einige der bekannten Internetnamen, die am unmittelbarsten von dieser Gesetzgebung betroffen sind.

Die Richtlinie soll auch sicherstellen, dass das Internet ein Raum für freie Meinungsäußerung bleibt.

Eine Pressekonferenz mit dem Berichterstatter Axel Voss und den Abgeordneten Helga Trupel und Sajjad Karim fand um 15 Uhr statt und kann angesehen werden hier.

Technologiegiganten, um Einnahmen mit Künstlern und Journalisten zu teilen

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Chancen der Rechteinhaber, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren (Kreativen) sowie Nachrichtenverlegern, zu verbessern, bessere Vergütungsabkommen für die Verwendung ihrer Werke auszuhandeln, wenn diese auf Internetplattformen verfügbar sind. Dies geschieht, indem Internetplattformen direkt für auf ihre Website hochgeladene Inhalte haftbar gemacht werden und Nachrichtenverlegern automatisch das Recht eingeräumt wird, im Namen ihrer Journalisten Angebote für Nachrichten auszuhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden.

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Die Meinungsfreiheit einschließen

Zahlreiche Bestimmungen sollen speziell sicherstellen, dass das Internet ein Raum für freie Meinungsäußerung bleibt.

Da das Teilen von Ausschnitten von Nachrichtenartikeln ausdrücklich vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist, kann es genau wie zuvor fortgesetzt werden. Die Richtlinie enthält jedoch auch Bestimmungen, um zu vermeiden, dass Nachrichtenaggregatoren dies missbrauchen. Das "Snippet" kann daher weiterhin in Google News-Newsfeeds angezeigt werden oder wenn ein Artikel auf Facebook geteilt wird, sofern er "sehr kurz" ist.

Das Hochladen geschützter Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiche wurde noch stärker geschützt als zuvor, um sicherzustellen, dass Memes und Gifs weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und gemeinsam nutzbar sind.

Viele Online-Plattformen sind nicht betroffen

Der Text legt außerdem fest, dass das Hochladen von Werken in nichtkommerzielle Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub automatisch vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen wird. Start-up-Plattformen unterliegen geringeren Verpflichtungen als etabliertere.

Stärkere Verhandlungsrechte für Autoren und Interpreten

Autoren und Darsteller können vom Vertriebshändler, der ihre Rechte ausnutzt, eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den vom Vertriebshändler erzielten Vorteilen unverhältnismäßig niedrig ist.

Unterstützung der Spitzenforschung und Erhaltung des Erbes

Die Richtlinie soll die freie Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch Text- und Data-Mining erleichtern und damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil beseitigen, mit dem europäische Forscher derzeit konfrontiert sind. Es wird auch festgelegt, dass urheberrechtliche Beschränkungen nicht für Inhalte gelten, die zum Unterrichten oder Illustrieren verwendet werden.

Schließlich erlaubt die Richtlinie auch, dass urheberrechtlich geschütztes Material kostenlos zur Erhaltung des kulturellen Erbes verwendet wird. Out-of-Commerce-Werke können verwendet werden, wenn keine kollektive Verwaltungsorganisation existiert, die eine Lizenz ausstellen kann.

Wie diese Richtlinie den Status Quo ändert

Derzeit haben Internetunternehmen wenig Anreiz, faire Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern zu unterzeichnen, da sie nicht für die Inhalte haften, die ihre Benutzer hochladen. Sie sind nur verpflichtet, verletzende Inhalte zu entfernen, wenn ein Rechteinhaber sie dazu auffordert. Dies ist jedoch für Rechteinhaber umständlich und garantiert ihnen keine fairen Einnahmen. Wenn Internetunternehmen haftbar gemacht werden, erhöhen sich die Chancen der Rechteinhaber (insbesondere Musiker, Interpreten und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverleger und Journalisten), faire Lizenzvereinbarungen abzuschließen, und erhalten dadurch eine gerechtere Vergütung für die Nutzung ihrer digital genutzten Werke.

Der Berichterstatter Axel Voss (EVP, DE) sagte: „Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Korrektur einer Situation, die es einigen Unternehmen ermöglicht hat, riesige Geldsummen zu verdienen, ohne die Tausenden von Kreativen und Journalisten, von deren Arbeit sie abhängig sind, angemessen zu entlohnen.

"Gleichzeitig enthält der angenommene Text zahlreiche Bestimmungen, die gewährleisten, dass das Internet ein Raum für freie Meinungsäußerung bleibt. Diese Bestimmungen waren an sich nicht notwendig, da die Richtlinie keine neuen Rechte für Rechteinhaber schaffen wird. Dennoch haben wir zugehört zu den vorgebrachten Bedenken und zur doppelten Gewährleistung der Meinungsfreiheit. Das "Mem", das "GIF", das "Snippet" sind jetzt mehr denn je geschützt.

"Ich bin auch froh, dass der Text insbesondere Start-ups als Unterschlupf vereinbart hat. Die führenden Unternehmen von morgen sind die Start-ups von heute, und die Vielfalt hängt von einem tiefen Pool innovativer, dynamischer, junger Unternehmen ab.

"Dies ist eine Richtlinie, die das Leben der Menschen schützt, die Demokratie durch die Verteidigung einer vielfältigen Medienlandschaft schützt, die Meinungsfreiheit festigt und Start-ups und technologische Entwicklung fördert. Sie trägt dazu bei, das Internet für die Zukunft gerüstet zu machen, ein Raum, der allen zugute kommt, nicht allen." nur wenige Mächtige. “

Eröffnungsaussagen von Axel VOSS (EVP, DE), Berichterstatter, Nicola DANTI (S & D, IT) für das IMCO-Komitee und Mariya GABRIEL, Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Die Abgeordneten Debatte Teil 1 und Die Abgeordneten Debatte Teil 2

Schlusserklärungen von Andrus ANSIP, Vizepräsident der für den digitalen Binnenmarkt zuständigen EG, und von Axel VOSS (EVP, DE), Berichterstatter

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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