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Die EU unterbreitet Vorschläge, um den #UN-Reformprozess internationaler # investitionsbezogener Streitigkeiten voranzutreiben

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Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben am Freitag (19-Januar) zwei Vorschläge an die UN-Arbeitsgruppe im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) vorgelegt, deren Aufgabe darin besteht, die Reform der Streitbeilegung von Investoren und Staaten (ISDS) zu prüfen. Die Vorschläge der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie Vorschläge anderer Länder werden auf der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe von 1 bis 5 diskutiert. April 2019, die seit November 2017 einberuft.

Die erstes EU-Papier Der Vorschlag der EU zur Einrichtung eines ständigen multilateralen Investitionsgerichtshofs mit Berufungsmechanismus und hauptamtlichen Schiedsrichtern wird dargelegt. Die EU betrachtet dies als die einzige Reformoption, die allen im UN-Prozess identifizierten Bedenken wirksam Rechnung tragen kann. Sie würde die Vorhersehbarkeit und Konsistenz der Entscheidungen verbessern und deren Richtigkeit sicherstellen, die ethischen Bedenken des derzeitigen Systems ausräumen und die Probleme übermäßiger Kosten und Dauer wirksam angehen.

Die zweites Papier unterbreitet Vorschläge für einen wirksamen Arbeitsplan, damit die Arbeitsgruppe konkrete Lösungen und Textvorschläge erarbeitet, die von der UNCITRAL-Kommission und letztlich der UN-Generalversammlung angenommen werden sollen. Das Berichte der Sitzungen der Arbeitsgruppe sind auf der UNCITRAL-Website.

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