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Die Kommission genehmigt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und für elektrointensive Nutzer in #Lithuania

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Maßnahme zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und eine Maßnahme zur Förderung stromintensiver Verbraucher in Litauen genehmigt.

Im Jahr 2012 hat Litauen ein Programm zur Unterstützung von Stromerzeugern aus erneuerbaren Energiequellen eingeführt. Die Kommission hat heute die im Rahmen dieser Regelung gewährten Beihilfen von 2012 bis 2015 genehmigt, als der letzte Begünstigte der Regelung ausgewählt wurde. In diesem Zeitraum wurden die Begünstigten in Ausschreibungsverfahren ausgewählt und erhalten dann für einen Zeitraum von 12 Jahren eine Förderung in Form einer Einspeiseprämie.

Kleinkraftwerke werden in Form einer festen Einspeisevergütung (dh eines garantierten Preises für den erzeugten Strom) für einen Zeitraum von 12 Jahren gefördert.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2008 und 2014-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie und gelangte zu dem Schluss, dass die litauische Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht, da sie die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen im Einklang mit den Umweltziele der EUohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Die litauische Förderregelung für Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird über eine Abgabe finanziert, die von den Stromverbrauchern gezahlt wird. Ab dem 1. Januar 2019 beabsichtigt Litauen, energieintensiven industriellen Nutzern Ermäßigungen dieser Abgabe zu gewähren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die litauische Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht, insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020.

Die Maßnahme wird die Energie- und Klimaziele der EU fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Nutzer und Industrien sicherstellen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Mit diesen beiden Regelungen kann Litauen sowohl die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen im Land weiterhin unterstützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen durch Reduzierung ihrer Beiträge zur Finanzierung von Dies wird zu Litauens Übergang zu einer kohlenstoffarmen und umweltverträglichen Energieversorgung im Einklang mit den EU-Umweltzielen und unseren Vorschriften über staatliche Beihilfen beitragen."

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Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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