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#StateAid - Die Kommission erlässt zwei Entscheidungen, in denen die Besteuerung von Häfen in Italien und Spanien empfohlen wird

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Die Europäische Kommission hat in zwei getrennten Entscheidungen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die Vorschriften über staatliche Beihilfen anpassen. Der grenzüberschreitende Wettbewerb spielt im Hafensektor eine wichtige Rolle, und die Kommission setzt sich dafür ein, gleiche Wettbewerbsbedingungen in diesem wichtigen Wirtschaftssektor zu gewährleisten.

Die Häfen führen sowohl eine nichtwirtschaftliche (z. B. Seeverkehrskontrolle) durch, die in der Regel in die Zuständigkeit der öffentlichen Behörden fällt und nicht in den Bereich der EU-Beihilfenkontrolle fällt, sowie wirtschaftliche Aktivitäten, für die die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen gelten. Der kommerzielle Betrieb von Hafeninfrastruktur, beispielsweise die Bereitstellung eines kostenpflichtigen Zugangs zum Hafen, stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar.

Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer für Häfen, die Gewinne aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen, kann ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn sie auf dem Binnenmarkt tätig sind, und beinhaltet daher staatliche Beihilfen, die möglicherweise nicht mit den EU-Vorschriften vereinbar sind. In Italien sind die Häfen vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.

In Spanien sind Häfen für ihre Haupteinnahmequellen, wie Hafengebühren oder Einnahmen aus Miet- oder Konzessionsverträgen, von der Körperschaftsteuer befreit. Im Baskenland sind die Häfen vollständig von der Körperschaftsteuer befreit. Im April 2018 informierte die Kommission Italien und Spanien über ihre Bedenken hinsichtlich ihrer Regelungen zur Besteuerung von Häfen. Die Kommission vertritt die vorläufige Ansicht, dass die bestehenden Steuersysteme den Häfen sowohl in Italien als auch in Spanien einen selektiven Vorteil verschaffen, der möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen verstößt.

Die Kommission hat daher Italien und Spanien aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften anzupassen, um sicherzustellen, dass die Häfen ab 1 January 2020 die Körperschaftsteuer auf dieselbe Weise entrichten wie andere Unternehmen in Italien bzw. Spanien. Jedes Land hat jetzt zwei Monate Zeit, um zu reagieren.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Häfen sind eine wichtige Infrastruktur für das Wirtschaftswachstum und die regionale Entwicklung. Aus diesem Grund bieten die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen den Mitgliedstaaten ausreichend Raum, um Häfen zu unterstützen und in sie zu investieren Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in der gesamten EU. Häfen, die Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen, sollten Steuern wie andere Unternehmen zahlen - nicht mehr und nicht weniger. "

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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