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#StateAid - Kommission genehmigt bayerisches Projekt für # Gigabit-Breitbandnetze

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Die Europäische Kommission hat ein bayerisches Projekt zur Einrichtung von Netzwerken mit sehr hoher Kapazität in sechs Gemeinden nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt. Die Beihilfe wird Kunden in Gebieten, in denen sie vom Markt nicht zur Verfügung gestellt werden, im Einklang mit den Zielen der EU-Breitbandkonnektivität ein sehr schnelles Breitband bieten.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Netze mit sehr hoher Kapazität werden in unseren Volkswirtschaften immer wichtiger, für den Bildungssektor, das Gesundheitswesen, das verarbeitende Gewerbe oder den Verkehr Investitionen zur Erreichung der in der Gigabit-Mitteilung festgelegten Konnektivitätsziele werden dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verzerrt wird, was den Bürgern und Unternehmen zugute kommt."

Deutschland hat der Kommission das bayerische Gigabit-Projekt mitgeteilt, das auf die Entwicklung einer neuen, öffentlich finanzierten Konnektivitätsinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität abzielt, die Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ein schnelleres Internet bieten soll. Das Projekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer zukünftigen Ausweitung dieser Infrastruktur in Deutschland.

Das neue Netzwerk kann Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbps) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbps) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die Benutzer derzeit in den Zielgebieten haben.

Die Kommission hat das bayerische Gigabit-Projekt untersucht und festgestellt, dass die neuen Netze eine deutliche Verbesserung – einen „Schrittwechsel“ – in der Konnektivität bewirken werden. Das bayerische Gigabit-Projekt steht im Einklang mit den strategischen Zielen der Gigabit-Kommunikation, da öffentliche Investitionen in Bereichen möglich sind, in denen die neuen 2025-Ziele noch nicht erreicht werden und in den nächsten drei Jahren keine ausreichende Infrastruktur von privaten Investoren bereitgestellt werden muss.

Um Doppelstrukturen von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden bestehende und geplante Investitionen der Marktbetreiber folgendermaßen berücksichtigen:

  •         Die Infrastruktur wird Kunden verbinden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben: 100 Mbit/s Download für Haushalte; 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) oder mehr als 500 Mbit/s Download für Unternehmen;
  •         Die neuen Netze werden nicht dort eingesetzt, wo bereits eine Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität vorhanden ist oder von privaten Investoren geplant wird, wie zum Beispiel Glasfasernetze, die zu den Kundenstandorten führen, oder ausgebaute Kabelnetze.
  •         Bereiche, in denen zwei oder mehr Netze vorhanden sind, die paralleles schnelles Breitband (30 Mbps oder mehr) bereitstellen, sind ebenfalls vom Projekt ausgeschlossen.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage offener, transparenter und nichtdiskriminierender Angebote gewährt, wobei alle Technologien um die Erbringung der Dienstleistung konkurrieren können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission das bayerische Gigabit - Projekt im Rahmen der Leitlinien für staatliche Breitbandbeihilfen. Das Projekt wird zu den strategischen Zielen der EU beitragen, die in der Kommission Gigabit-KommunikationDies fördert Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität in der EU.

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Mit dem heutigen Beschluss prüft die Kommission zum ersten Mal eine Fördermaßnahme im Zusammenhang mit den Zielen der Gigabit-Mitteilung und ist insbesondere die erste von der Kommission genehmigte Fördermaßnahme mit einem „Schrittwechsel“.

Hintergrund

Aufbauend auf den bestehenden Breitbandzielen der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung festgestellt, welche Konnektivität für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft erforderlich ist, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Diensten und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Die bestehende Richtlinien für die 2013-Breitbandbeihilfen solche öffentlichen Investitionen berücksichtigen, wenn ein Marktversagen vorliegt und diese Investitionen eine deutliche Verbesserung bewirken (Stufenwechsel). Dies unterliegt auch bestimmten anderen Parametern, um den Wettbewerb und private Investitionsanreize zu schützen.

Die sechs Gemeinden in Bayern, in denen das Projekt eingesetzt wird, sind Berching, Ebersberg, Hutthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.48418 in die gemacht werden Beihilfenregister auf die GD Wettbewerb Website einmal Geheimhaltungsprobleme behoben wurden. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt werden in der aufgeführten State Aid Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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