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#Antitrust - Die Kommission verpflichtet #TenneT zur Erhöhung der Stromhandelskapazität zwischen #Denmark und #Deutschland

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Die Europäische Kommission hat einen Beschluss verabschiedet, mit dem der deutsche Netzbetreiber TenneT rechtsverbindliche Zusagen gemacht hat, die grenzüberschreitenden Stromflüsse zwischen Dänemark und Deutschland deutlich zu erhöhen. TenneT stellt sicher, dass jederzeit eine bestimmte garantierte Kapazität verfügbar ist.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Unsere Entscheidung, TenneT verbindliche Verpflichtungen zur Erhöhung der Kapazität der Stromverbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland aufzuerlegen, wird mehr Stromerzeugern den Zugang zum deutschen Großhandelsmarkt ermöglichen. Dies steht voll im Einklang mit unser Ziel, den europäischen Energiemarkt wettbewerbsfähiger und integrierter zu machen und den Übergang der EU zu saubereren, erneuerbaren Energiequellen zum Nutzen der Verbraucher zu erleichtern. "

Die Bedenken der Kommission

Die Kommission leitete ein förmliches Prüfverfahren ein 19. MÄRZ 2018 zu bewerten, ob TenneT gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem die Kapazität des Süd-Stromnetzes zwischen Westdänemark und Deutschland systematisch begrenzt wird.

Die Kommission hatte Bedenken, dass TenneT durch dieses Verhalten ausländische Stromerzeuger diskriminiert. Dieses Verhalten verhinderte den Export von billigem Strom aus den nordischen Ländern, wo er größtenteils aus erneuerbaren Energiequellen (hauptsächlich Wind und Wasserkraft) nach Deutschland erzeugt wird, was zu einem geringeren Wettbewerb zwischen den Stromerzeugern auf dem deutschen Großhandelsmarkt und somit zu höheren Strompreisen führt. .

Wenn dies bestätigt wird, würde ein solches Verhalten auch der Schaffung einer integrierten Energieunion zuwiderlaufen, in der die Energie frei über die Grenzen fließt, basierend auf Wettbewerb und bestmöglicher Ressourcennutzung.

Tennets Verpflichtungen

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Nach der Einleitung der förmlichen kartellrechtlichen Untersuchung bot TenneT Verpflichtungen an, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission dann konsultierte Marktteilnehmer zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Verpflichtungen tatsächlich geeignet sind, die von der Kommission festgestellten Wettbewerbsprobleme zu beseitigen.

In Anbetracht der Markttestergebnisse ist die Kommission überzeugt, dass die folgenden, von TenneT vorgeschlagenen Verpflichtungen ihren Bedenken Rechnung tragen, und sie für TenneT rechtlich bindend gemacht hat:

  • TenneT wird dem Markt die maximale Kapazität zur Verfügung stellen, die mit dem sicheren Betrieb der Verbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland vereinbar ist, und auf jeden Fall eine stündliche Mindestleistung von 1 300 Megawatt auf der Verbindungsleitung garantieren (etwa 75% seiner technischen Kapazität) ). Diese garantierte Mindeststundenkapazität wird nach einer Implementierungsphase von bis zu sechs Monaten erreicht.
  • Nach dem geplanten Ausbau der Verbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland in 2020 (Projekt East Coast Line) und 2022 (Projekt West Coast Line) wird TenneT die garantierte Stundenkapazität auf 2 625 Megawatt im Januar 1 schrittweise erhöhen.
  • TenneT kann die angebotene Kapazität nur in sehr wenigen Ausnahmefällen unter den garantierten Mindestwert senken, wenn keine andere Option zur Verfügung steht, um die Sicherheit des Hochspannungsstromnetzes zu gewährleisten.

Die Verpflichtungen bleiben neun Jahre in Kraft und ein Treuhänder wird für die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen durch TenneT verantwortlich sein.

Sollte TenneT gegen die Verpflichtungen verstoßen, kann die Kommission eine Geldstrafe von bis zu 10% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften nachweisen zu müssen.

Hintergrund

Die TenneT TSO GmbH (TenneT) ist der größte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber, der das Hochspannungsnetz in Deutschland verwaltet. Übertragungsnetzbetreiber transportieren Strom über das Netz von Erzeugungsanlagen zu regionalen oder lokalen Stromverteilern und großen industriellen Stromverbrauchern.

Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 54 des EWR-Abkommens den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verbieten, die den Handel im EU-Binnenmarkt beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann.

Die Kommission leitete eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung der Praktiken von TenneT ein am 19. März 2018. Die Verpflichtungen von TenneT waren Markt getestet zwischen 27 March und 4 May 2018.

Artikel 9 der EU-Kartellverordnung (Verordnung 1 / 2003) erlaubt der Kommission, ein Kartellverfahren durch Annahme von Zusagen eines Unternehmens abzuschließen. Eine solche Entscheidung kann nicht zu einer Schlussfolgerung darüber gelangen, ob gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen wurde, bindet das Unternehmen jedoch rechtlich, die Verpflichtungen einzuhalten.

Zuvor hatte die Kommission die Frage der Vereinbarkeit mit den EU-Kartellvorschriften zur Begrenzung grenzüberschreitender Kapazitäten in der EU angesprochen Fall der schwedischen Verbindungsleitungen, Dort hat 2010 im April eine Entscheidung erlassen, mit der rechtsverbindliche Zusagen von Svenska Kraftnät abgegeben wurden

Die Untersuchung von TenneT ergänzt die Bemühungen der Kommission, die systematische Begrenzung der grenzüberschreitenden Kapazität von Stromverbindungsleitungen in der gesamten EU anzugehen. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Elektrizitätsverordnung im Rahmen der „Saubere Energie für alle Europäer' Paket, das derzeit vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament erörtert wird. Der Vorschlag zielt unter anderem darauf ab, die EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Kapazitäten zu verbessern, um die zur Verfügung gestellten Kapazitäten zu maximieren und sicherzustellen, dass die Übertragungsnetzbetreiber das Volumen der grenzüberschreitenden Kapazitäten nicht übermäßig begrenzen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der Kommission nach Artikel 9, die Verpflichtungen und weitere Informationen zur Untersuchung werden der Kommission zur Verfügung stehen Wettbewerbs-Website, In der Öffentlichkeit Bei Register unter der Fallnummer AT.40461.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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