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Staatliche Beihilfen: Die Kommission genehmigt die Verlängerung des italienischen # GACS-Systems

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die Verlängerung des italienischen Garantiesystems genehmigt, um die Verbriefung notleidender Kredite (GACS) zu erleichtern. Das Schema war ursprünglich genehmigt im Februar 2016 und zuletzt verlängert im September 2017.

Im Rahmen des Systems können italienische Banken, die bestimmte Bedingungen erfüllen, weiterhin eine staatliche Garantie für die von privaten Verbriefungsvehikeln ausgegebenen vorrangigen Schuldverschreibungen mit geringerem Risiko beantragen, die ihnen bei der Finanzierung des Verkaufs ihrer notleidenden Kreditportfolios helfen. Die riskanteren Finanzierungstranchen der Verbriefungsvehikel sollen an Privatinvestoren verkauft werden und werden vom Staat nicht garantiert.

Durch die Unterstützung der Banken bei der Verbriefung und Streichung notleidender Kredite aus ihrer Bilanz ist das System ein wichtiger Bestandteil der italienischen Strategie zur Bewältigung der Probleme mit der Qualität der Vermögenswerte von Banken und hat bereits einen erheblichen Beitrag geleistet. Seit seinem Inkrafttreten bis Juni 2018 haben fünf verschiedene Banken sechs Mal auf das System zugegriffen und notleidende Kredite in Höhe von 33 Mrd. EUR (Bruttobuchwert) aus dem italienischen Bankensystem entfernt, was über 60% des Gesamtbetrags entspricht Reduzierung notleidender Kredite in Italien während dieses Zeitraums.

Die Bewertung der Kommission ergab, dass nach dem von Italien mitgeteilten System die staatlichen Garantien für die vorrangigen Schuldverschreibungen weiterhin zu Marktbedingungen entsprechend dem eingegangenen Risiko vergütet werden, dh auf eine Weise, die für einen privaten Betreiber unter Marktbedingungen akzeptabel ist. Auf dieser Grundlage konnte die Kommission ihre Schlussfolgerung aufrechterhalten, dass die Maßnahme frei von staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ist. Die Genehmigung wird bis zum 7. März 2019 erteilt.

Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb  Website in der Öffentlichkeit Bei Register unter der Nummer SA.51026, sobald Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.

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