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#StateAid: Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass das niederländische Garantiesystem zur Unterstützung von schnell wachsenden mittleren und großen Unternehmen keine Beihilfe beinhaltet

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die „Erweiterte Wachstumsfazilität“ (auch bekannt als „GO“), ein niederländisches Garantiesystem zur Unterstützung mittlerer und großer Unternehmen, keine staatliche Beihilfe beinhaltet. Ziel des GO-Programms ist es, den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen mit erheblichem Wachstumspotenzial zu verbessern.

Im Rahmen des GO-Programms garantiert der niederländische Staat 50 % der neuen Kredite an Unternehmen für bis zu 8 Jahre. Das GO-Programm läuft bis Ende 2023, wobei die maximale jährliche Höhe der Kreditgarantien auf 400 Millionen Euro festgelegt ist.

Die im Rahmen des Programms garantierten Kredite können zwischen 1.5 Mio. EUR und 150 Mio. EUR betragen, für die von den die Kredite vergebenden Banken eine Bürgschaftsgebühr an den niederländischen Staat entrichtet wird. Die niederländischen Behörden gehen davon aus, dass diese Regelung die Banken dazu ermutigen wird, diese Kredite in größerem Umfang als derzeit zu vergeben.

Die Kommission stellte fest, dass die Garantien dem niederländischen Staat ein angemessenes Vergütungsniveau einräumen, um sicherzustellen, dass sich das System selbst finanziert, einschließlich der Verwaltungskosten und der Vergütung des virtuellen Kapitals. Dies ist das Kapital, das ein zu Marktkonditionen operierendes Unternehmen vorsorglich zurücklegen würde, wenn es eine solche Garantie abgeben würde.

Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die niederländische staatliche Garantieregelung keine staatliche Beihilfe für Banken oder Kreditnehmer darstellt.

Hintergrund

Die Vorschriften über staatliche Beihilfen sollen dem spezifischen Finanzierungsbedarf kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Rechnung tragen. Bestimmtes:

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  • KMU gelten nicht als in Schwierigkeiten, wenn sie jünger als drei Jahre sind. Sie können während dieses Zeitraums alle Formen staatlicher Beihilfen erhalten.
  • Kleine Unternehmen können in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens eine Gründungsbeihilfe erhalten. KMU können auch bis zu sieben Jahre nach dem ersten kommerziellen Verkauf Risikofinanzierungsinvestitionen erhalten.
  • KMU können wie alle anderen Unternehmen auch staatliche Fördermittel erhalten, wenn diese zu Marktbedingungen gewährt werden – wie dies beim niederländischen GO-Programm der Fall ist.

Die nichtvertrauliche Fassung dieser Entscheidung wird unter der Aktennummer SA.48350 öffentlich zugänglich sein Bei Register auf die Kommission Wettbewerb Webseite.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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