EU
# Bürgerbeauftragter startet öffentliche Konsultation zur Transparenz des Rates
Die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O'Reilly (im Bild), hat im Rahmen einer laufenden Untersuchung die Öffentlichkeit, die Zivilgesellschaft, die nationalen Parlamente und andere um Feedback gebeten, wie der Rat der EU seine Gesetzgebungsarbeit transparenter gestalten kann.
Bei dieser Konsultation werden neun Fragen gestellt, darunter, welche Maßnahmen der Rat ergreifen könnte, um die Suche nach Legislativdokumenten zu erleichtern. Welche Schwierigkeiten bereitet es, Dokumente zu erhalten, die mit den Vorbereitungsgremien des Rates in Verbindung stehen? und wie wichtig ist es, die einzelnen Positionen der Mitgliedstaaten zu kennen.
Der Bürgerbeauftragte hat den Rat auch schriftlich um Einsichtnahme in alle Dokumente gebeten, die sich auf drei beispielhafte Rechtsakte von 2016 beziehen, um den internen Prozess für die Erfassung, Kategorisierung und Offenlegung von Dokumenten zu überprüfen, während Entwürfe von EU-Gesetzen über den Rat weitergeleitet werden. Die Dateien werden vom Rat ausgewählt und sollten repräsentativ für die Verfahren zur Dokumentenverarbeitung und -transparenz sein.
„Der Rat als Mitgesetzgeber des Parlaments erlässt Gesetze, die das Leben von über 500 Millionen Bürgern betreffen. Die Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der EU teilzunehmen, und dafür müssen sie über den Gesetzgebungsprozess im Rat angemessen informiert werden.
„Seit der Eröffnung meiner Untersuchung wurden im Gesetzgebungsprozess des Rates einige Transparenzverbesserungen vorgenommen. Mein nächster Schritt besteht darin, herauszufinden, wie Dokumente zu drei kürzlich durchgeführten EU-Beispielgesetzen aufgezeichnet und veröffentlicht wurden, um das Dokumentenhandhabungs- und Transparenzsystem des Rates genau abzubilden. "Gleichzeitig möchte ich etwas über die praktischen Erfahrungen derjenigen erfahren, die mehr Informationen über laufende Diskussionen über Entwürfe von EU-Gesetzen und Verbesserungsvorschläge suchen", sagte O'Reilly.
Hintergrund
Die Bürgerbeauftragte eröffnete ihre Untersuchung im März 2017 mit 14 Fragen an den Rat, wie Gesetzgebungsdokumente, die sich aus Sitzungen der Botschafter und stellvertretenden Botschafter der Mitgliedstaaten sowie der über 150 Ausschüsse und Arbeitsgruppen der nationalen Beamten ergeben, gemäß den EU-Transparenzstandards behandelt werden. Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten umfasst vier Bereiche: die Zugänglichkeit von Dokumenten im Dokumentenregister des Rates; die Vollständigkeit dieses Registers; die Kohärenz der Entwurfs- und Veröffentlichungspraktiken zwischen den Vorbereitungsgremien und die Transparenz der Positionen der Mitgliedstaaten.
Der Rat des Rates Antwort einige Verbesserungen aufgelistet, einschließlich eines neuen Systems zur Erfassung von Ratsdokumenten; ein Projekt zur Entwicklung einer gemeinsamen Redaktionsplattform mit dem Europäischen Parlament und der Kommission; und verschiedene Initiativen zur Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten.
Die geplante Einsichtnahme in drei in 2016 abgeschlossenen Gesetzgebungsakten sowie die Beiträge zur öffentlichen Konsultation werden in die endgültige Analyse dieses Problems durch den Bürgerbeauftragten einfließen.
Die Frist für die Einreichung von Antworten an die Beratung – verfügbar in den 24 Amtssprachen der EU – ist der 1. Dezember 2017.
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