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Ende #RoamingCharges für Reisende in der EU in 2017

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1. Roaming in der EU

Wie funktioniert Roaming in der EU?

Wenn Sie in ein fremdes Land reisen und mit Ihrem Mobiltelefon oder Gerät mit der SIM-Karte Ihres Heimatlandes online telefonieren, SMS schreiben oder surfen, sind Sie unterwegs. Ihr Betreiber in Ihrem Heimatland bezahlt den Betreiber im Ausland für die Nutzung seiner Netze. Der zwischen den Betreibern gezahlte Preis wird als Roaming-Großhandelspreis bezeichnet. Dies stellt für den Betreiber des Heimatlandes Kosten dar und wirkt sich daher auf die endgültigen Rechnungen der Verbraucher aus. Aus diesem Grund hat die Kommission parallel zu ihrer Arbeit, die vom Verbraucher gezahlten Einzelhandelspreise direkt zu begrenzen, daran gearbeitet, die Roaming-Großhandelspreise in der EU zu begrenzen.

Was sind die unterschiedlichen Inlandspreise für Mobilfunkdienste in der EU?

Die Reisegewohnheiten der Europäer in der EU sind unterschiedlich, und in den besuchten Ländern fallen auch unterschiedliche Netzkosten an. EIN jüngste Studie der Europäischen Kommission zeigt auch, dass die Einzelhandelsangebote von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind. In 2016 lagen beispielsweise die günstigsten monatlichen Angebote für 1GB-Daten, 600-Gesprächsminuten und 225-SMS zwischen 60 in Ungarn und 8 in Estland (ohne MwSt. Und jegliche Smartphone-Subventionen).

2. EU-Maßnahmen gegen Roaminggebühren

Seit 2007 hat die Europäische Kommission erfolgreich daran gearbeitet, den Verbraucherpreis für Roaming zu senken. Dies hat die Gewohnheiten vieler Europäer verändert, die früher ihre Mobiltelefone auf Reisen ausgeschaltet haben. 2013 schlug die Europäische Kommission Rechtsvorschriften vor, um die Roaming-Gebühren für Personen zu beenden, die regelmäßig in der EU reisen. Im Oktober 2015 haben das Europäische Parlament und der Rat vereinbart, dass dies ab dem 15. Juni 2017 geschehen soll (siehe Details).

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Ab 15 June 2017 können Sie Ihr Mobilgerät auf Reisen in der EU zu den gleichen Preisen wie zu Hause verwenden, dh bis wandern wie zu Hausevorbehaltlich der Fair-Use-Richtlinien. Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Land ein monatliches Paket mit Minuten, SMS und Daten bezahlen, werden alle Sprachanrufe, SMS und Datensitzungen, die Sie auf Reisen in die EU tätigen, von diesem Volumen abgezogen, als wären Sie zu Hause mit Keine zusätzlichen Kosten.

Was waren die unterschiedlichen Rückgänge der Roaming-Preise?

  • Seit 2007 hat die EU bei Anrufen von 92% Preissenkungen im Einzelhandel erzielt.[1]
  • Seit 2009 hat die EU bei SMS Preissenkungen von 92% für den Einzelhandel erzielt[2]
  • Datenroaming ist jetzt bis zu 96% günstiger als 2012, als die erste EU-Einzelhandelspreisobergrenze für Datenroaming eingeführt wurde[3]
  • Zwischen 2008 und 2015 wurde das Daten-Roaming-Volumen mit mehr als 100 multipliziert.

 

Regulierte Roaming-Tarife 2007 - 2016
(€ ohne MwSt.)
  Sprachanruf gemacht Sprachanruf empfangen SMS Datum Datum
        Großhandelsvertrieb Einzelhandel
        MB MB
2007 0,49 0,24      
2008 0,46 0,22      
2009 0,43 0,19 0,11 1,00  
2010 0,39 0,15 0,11 0,80  
2011 0,35 0,11 0,11 0,50  
2012 0,29 0,08 0,09 0,25 0,70
2013 0,24 0,07 0,08 0,15 0,45
2014 0,19 0,05 0,06 0,05 0,20
2015 0,19 0,05 0,06 0,05 0,20
2016 Inlandspreis + bis zu 0,05 0,0114 Inlandspreis + bis zu 0,02 0,05 Inlandspreis + bis zu 0,05

 

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um Roaming-Gebühren zu beenden?

Bei der Vereinbarung der wandern wie zu Hause Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission gebeten, eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen zu entwickeln, um dies in die Praxis umzusetzen:

- Ein Legislativvorschlag bis zum 15. Juni 2016 zur Reform des Roaming-GroßhandelsmarktDies sind die Höchstpreise, die sich die Betreiber gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze durch Roaming-Kunden berechnen. Auf Vorschlag der Kommission einigten sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf 31 Januar 2017, um die nachfolgenden Roaming-Obergrenzen für Großkunden festzulegen:

  • € 0.032 pro Minute Sprachanruf ab 15 Juni 2017
  • € 0.01 pro SMS, ab 15 Juni 2017
  • Eine schrittweise Reduzierung über 5 Jahre für Datenbeschränkungen von 7.7 € / GB (am 15 Juni 2017) auf 6 € / GB (01 / 01 / 2018), 4.5 € / GB (01 / 01 / 2019), 3.5 € / GB (01 / 01 / 2020), € 3 / GB (01 / 01 / 2021) und € 2.5 / GB (01 / 01 / 2022)

- Regeln für 'faire Nutzung„Maßnahmen, die Betreiber ergreifen können, um eine missbräuchliche Nutzung des Systems zu verhindern, z. B. der systematische Weiterverkauf von preisgünstigen SIM-Karten zur dauerhaften Verwendung in anderen Ländern. Solche Fair-Use-Richtlinien sind erforderlich, um negative Auswirkungen auf die Verbraucher auf den Inlandsmärkten zu vermeiden.

- Ein außergewöhnliches und vorübergehendes Ausnahmesystem Nur für Bediener falls von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigtunter strengen Umständen, wenn das Ende der Roaming-Gebühren in einem bestimmten Markt zu Inlandspreiserhöhungen für die Kunden des Betreibers führen könnte. Diese Ausnahmeregelung kann nur von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigt werden, wenn die Endkunden-Roaming-Verluste des Betreibers 3% oder mehr seiner Gewinnspanne für Mobilfunkdienste entsprechen würden.

3. Das Ende der Roaming-Gebühren für alle in der EU reisenden Europäer

Wie funktioniert das Ende der Roaming-Gebühren?

Mobilfunkbetreiber müssen Verbrauchern, die Roaming nutzen, ihre Roamingdienste zu Inlandspreisen anbieten entweder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben oder stabile Verbindungen zum Mitgliedsstaat des Betreibers habenwährend diese Kunden regelmäßig in der EU unterwegs sind. Bei Bedarf können die Betreiber ihre Kunden auffordern, den Nachweis ihres Wohnsitzes oder einer solchen stabilen Verbindung zum betreffenden Mitgliedstaat zu erbringen.

Roaminganbieter können faire, vernünftige und verhältnismäßige Kontrollmechanismen anwenden, die auf objektiven Indikatoren beruhen, um das Risiko einer missbräuchlichen oder anomalen Nutzung von zu erkennen wandern wie zu Hause jenseits des regelmäßigen Reisens.

Wer wird gedeckt?

Der Regelungsentwurf ermöglicht es allen europäischen Reisenden, eine SIM-Karte zu verwenden, mit der Roaming aus einem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder mit dem sie „stabile Verbindungen“ haben, ihr Mobilgerät in einem anderen EU-Land wie in einem anderen EU-Land nutzen kann Zuhause. Beispiele für „stabile Verbindungen“ zum Arbeits- oder Studienland sind beispielsweise grenzüberschreitende Pendler und entsandte Arbeitnehmer.

Muss ich mich bei Roam Like at Home registrieren?

Es ist keine formelle Registrierung erforderlich, um davon zu profitieren wandern wie zu Hause. Ab dem 15. Juni 2017 sollte es standardmäßig in allen Mobilfunkverträgen der Kunden enthalten sein, für die Betreiber Roaming anbieten. Die Betreiber können die Verbraucher auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Zuhause (Wohnort) befindet sich im Mitgliedstaat des Mobilfunkbetreibers.

Der Verbraucher kann dies auch nachweisen stabile Verbindungen häufige und erhebliche Präsenz im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des Mobilfunkbetreibers, z. B. bei einem Arbeitsverhältnis oder bei wiederkehrenden Kursen an der Universität.

Wie werden personenbezogene Daten geschützt?

Die Roaming-Fair-Use-Regeln verpflichten die Roaming-Anbieter ausdrücklich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die Kommission hat den Europäischen Datenschutzbeauftragten konsultiert und seine Anmerkungen berücksichtigt. Betreiber können die bereits gesammelten Informationen nur für Abrechnungszwecke verwenden, um zu überprüfen, inwieweit Kunden im Ausland Mobilfunk- und Datendienste nutzen, verglichen mit ihrem Verbrauch zu Hause.

Können Europäer in verschiedenen Mitgliedstaaten weiterhin verschiedene SIM-Karten kaufen?

Ja. EU-Bürger können weiterhin jede andere SIM-Karte in einem EU-Mitgliedstaat kaufen und zu lokalen Tarifen surfen und telefonieren oder mit dieser Karte durchstreifen. Sie können jedoch möglicherweise nicht davon profitieren wandern wie zu Hause wenn sie nicht in dem Land wohnhaft sind, in dem sie die Karte gekauft haben, oder wenn sie keine stabilen Verbindungen haben, die eine häufige und erhebliche Präsenz in diesem Land erfordern.

Welche Rolle werden die nationalen Regulierungsbehörden spielen?

Wie bei den bestehenden Roaming-Vorschriften überwachen und prüfen die nationalen Regulierungsbehörden, ob die Mobilfunkbetreiber die neuen Vorschriften einhalten, und ergreifen Maßnahmen, wenn dies nicht der Fall ist.

Gibt es gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen?

Die Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch basieren auf klaren Grundsätzen und umfassen Indikatoren und Instrumente, die angemessen, nicht diskriminierend, transparent und unter Wahrung der Privatsphäre sind. Zur Aufdeckung potenzieller Missbräuche kann der Roaming-Anbieter die Nutzungsmuster der Kunden sowohl in ihrem eigenen Mitgliedstaat als auch in anderen Mitgliedstaaten überprüfen (Kontrollmechanismus). Dies basiert auf den Informationen, die die Betreiber bereits zur Rechnungsstellung für ihre Kunden verwenden, und basiert auf den folgenden Angaben, die klar und transparent sind Indikatoren:

  • Vorherrschendes Roaming Verbrauch über den inländischen Verbrauch UND vorherrschend Präsenz in anderen Mitgliedstaaten der EU über inländische Präsenz (Anmeldung am Netz des Roaming-Anbieters) zu beachten über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten;
  • Lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte im Zusammenhang mit der Verwendung meistens, wenn nicht ausschließlich, während des Roamings;
  • Abonnement und sequentielle Nutzung mehrerer SIM-Karten durch denselben Kunden beim Roaming.

Fair-Use-Richtlinien müssen vom Roaming-Anbieter der nationalen Regulierungsbehörde mitgeteilt und in Verträgen detailliert dargelegt werden.

Wandern wie zu Hause ist für Reisende konzipiert. Um festzustellen, dass der Benutzer möglicherweise missbräuchlich oder anomal verwendet wandern wie zu Hausemuss der Betreiber den Missbrauch über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten nachweisen. Wenn ein Kunde mehr als zwei von vier Monaten im Ausland verbringt und der Kunde in dieser Zeit mehr im Ausland als zu Hause konsumiert hat, kann der Betreiber eine Warnmeldung an diesen Kunden senden. Sobald die Benachrichtigung eingegangen ist, hat der Kunde zwei Wochen Zeit, um die Situation zu klären. Wenn der Benutzer weiterhin im Ausland bleibt, können die Betreiber kleine Zuschläge (entspricht Roaming-Obergrenzen für Großkunden) anwenden.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten muss der Betreiber ein Beschwerdeverfahren einrichten. Wenn der Streit fortbesteht, kann der Kunde eine Beschwerde bei der nationalen Regulierungsbehörde einreichen, die den Fall regelt.

Für die wettbewerbsfähigsten Verträge, die unbegrenzte Daten oder Daten zu sehr niedrigen Inlandspreisen anbieten, ist unterhalb der Roaming-Obergrenze für Großkunden eine Sicherung des Umfangs der Roaming-Daten vorgesehen, die verbraucht werden können, damit diese Angebote aufrechterhalten werden können.

Erhöht das Ende der Roaming-Gebühren die Inlandspreise?

Seit der Einführung von EU-Verordnungen zur Senkung der Roaming-Gebühren sind auch die Mobilfunkpreise im Inland gesunken. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.

Das Durchführungsrechtsakt von der Kommission im Dezember verabschiedet 2016 bietet detaillierte Regeln für die zwei Sicherheitsvorkehrungen um Verzerrungen auf den Inlandsmärkten zu vermeiden, die ansonsten zu Preiserhöhungen führen könnten: (1) Fair-Use-Regeln Mobilfunkbetreiber in die Lage zu versetzen, eine missbräuchliche oder anormale Nutzung von Roamingdiensten wie Permanent Roaming und (2) eine außergewöhnliche und vorübergehende zu verhindern Ausnahmeregelung Betreiber dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn dies von der nationalen Regulierungsbehörde genehmigt wurde, und dies unter strengen Umständen, wenn das Ende der Roaming-Gebühren in einem bestimmten Markt zu inländischen Preiserhöhungen führen könnte.

Im Folgenabschätzung In Begleitung des Vorschlags zur Regulierung der Vorleistungsroamingmärkte auf 15 vom Juni 2016 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die von der Kommission zu diesem Zeitpunkt vorgeschlagenen maximalen Vorleistungsentgelte (0.04 EUR pro Minute für Sprachanrufe, 0.01 EUR pro SMS, 8.5 EUR pro GB) Daten) Die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber müsste dieses außergewöhnliche und vorübergehende Ausnahmesystem nicht beantragen. Die Kommission ist der Ansicht, dass ihre Schlussfolgerungen zum damaligen Zeitpunkt durch die niedrigeren Roaming-Obergrenzen für Großkunden gestützt werden, die für 31 im Januar 2017 vereinbart wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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