EU
Kommission registriert "Ban #Glyphosate" Europäische Bürgerinitiative

Die Initiative wird offiziell auf 25 registriert. Mit dieser Registrierung wird ein einjähriges Verfahren zur Sammlung von Unterschriften zur Unterstützung der vorgeschlagenen EBI durch die Organisatoren eingeleitet.
Die Entscheidung der Kommission, die Initiative zu registrieren, betrifft ausschließlich die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags. Die in der EBI-Verordnung vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind, dass die geplante Maßnahme nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, dass sie nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und dass sie nicht offensichtlich gegen die Werte der Union verstößt.
Das Kollegium der Kommissare hat heute die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen EBI erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung der EBI erfüllt sind. Das Kollegium hat den Inhalt der Initiative zu diesem Zeitpunkt noch nicht analysiert.
Erhält die EBI innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen von mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann entweder beschließen, der Aufforderung nachzukommen, oder sie kann der Aufforderung nicht nachkommen und muss in beiden Fällen ihre Begründung erläutern.
Hintergrund
ECIs wurden mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und im April 2012 mit Inkrafttreten der ECI-Verordnung, die die Bestimmungen des Vertrags umsetzt, als Instrument zur Festlegung der Tagesordnung in den Händen der Bürger eingeführt.
Nach der formellen Registrierung können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die Kommission befugt ist, dies zu tun.
Wenn - und nur wenn - eine registrierte EBI die Unterschriften von einer Million validierter Unterstützungsbekundungen von mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission entscheiden, ob sie tätig werden möchte, und die Gründe für diese Entscheidung erläutern.
Mehr Infos
Vollständiger Text der vorgeschlagenen Europäischen Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat“ (verfügbar ab 25 Januar)
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