EU
#EuropeanParliament Genehmigt die Regeln älteren und behinderten Menschen zu helfen,
Das Europäische Parlament hat heute (26. Oktober) neue Rechtsvorschriften verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Websites öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen durchgehend zugänglich sind. Bisher mangelt es vielen Websites und Anwendungen an adäquat angepassten Inhalten für Blinde, Gehörlose sowie Menschen mit funktionellen Behinderungen.
Mit dieser neuen Richtlinie hören sehbehinderte Menschen beispielsweise Beschreibungen von Bildern, wenn sie einen Screenreader verwenden, und Menschen mit Hörbehinderungen sehen schriftliche Untertitel für Audiodateien, wenn sie Websites öffentlicher Stellen innerhalb der EU aufrufen.
Darüber hinaus können alle Teile dieser Websites sowohl über Tastaturen als auch über eine Computermaus erkundet werden. Die Berichterstatterin und ALDE-Abgeordnete Dita Charanzová kommentierte nach der Abstimmung: „Mehr als 167 Millionen EU-Bürger leben mit Behinderungen – medizinisch oder altersbedingt.“ Im digitalen Zeitalter, in dem wir leben, kann es nicht sein, dass sie weiterhin vom Internet abgeschnitten sind, wenn es um Informationen oder Dienstleistungen öffentlicher Institutionen geht. Der Kampf für Gleichberechtigung sollte nicht vor der digitalen Haustür enden. E-Government muss allen Bürgern dienen, auch Menschen mit Behinderungen.
„Web-Barrierefreiheit wird nun in Europa das Gesetz des Landes sein, da jede Regierungswebsite und vielleicht noch wichtiger jede Regierungs-App für alle Bürger zugänglich gemacht wird. Diese neue Richtlinie erfordert europaweit hohe Barrierefreiheitsstandards. Heute haben wir die öffentliche Seite der Web-Barrierefreiheit gelöst. Aber ich hoffe, dass wir als nächsten Schritt zügig das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit verabschieden können, das auch private Dienste betreffen wird.“
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