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Mobile #roaming: Sind Fair-Use-Schutzmaßnahmen fair?

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Telefon-Roaming-640x357Schutzmaßnahmen gegen „faire Nutzung“, um zu verhindern, dass Mobiltelefonnutzer die EU-Vorschriften zu Roaming-Gebühren in unfairer Weise nutzen, werden am Montag, dem 26. September, um 16 Uhr im Branchenausschuss erörtert.

Bei der Vereinbarung des im Telekommunikationspaket enthaltenen Schutzmechanismus "Roam like at Home" vom Parlament gebilligt Im Oktober 2015 haben das Europäische Parlament und der Rat die Kommission gebeten, unterstützende Maßnahmen zu entwickeln, damit dies in der Praxis funktioniert. Dazu gehörten Regeln für "Fair Use" -Maßnahmen, die Betreiber ergreifen können, um eine "missbräuchliche oder anomale Nutzung" des Systems zu verhindern, beispielsweise den systematischen Weiterverkauf von preisgünstigen SIM-Karten für den dauerhaften Gebrauch in anderen Ländern.

Das Industry Committee wird auch seine Berichtsentwurf über die Reform des Roaming-Großhandelsmarktes - die Preise, die sich die Betreiber gegenseitig für die Nutzung ihres Netzes durch Roaming-Kunden berechnen - am 12. Oktober und eine Abstimmung am 29. November. Diese Reform wurde von der Kommission im Juni 2016 vorgeschlagen. Die Großhandelspreise wirken sich auf die endgültigen Rechnungen der Verbraucher aus, und ihre Obergrenzen könnten für jeden Zuschlag bei Missbrauch von „Roam like at home“ relevant sein.

Sie können die Debatte live verfolgen hier.

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