EU
Fünf Dinge, die Sie bei Auslandsreisen kennen
Wir alle lieben es zu reisen, aber wissen Sie, was zu tun ist, wenn etwas schief geht? Wenn ein Notfall eintritt, Ihr Flug annulliert wird oder Sie Ihren Reisepass verlieren? Es gibt EU-Vorschriften, die Reisenden das Leben erleichtern sollen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Wenn Sie Notfallhilfe benötigen (Polizei, Feuerwehr, Arzt):
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rufen Sie uns an! 112 – Dies ist die kostenlose EU-weite Notrufnummer, die auch in einigen Ländern außerhalb der EU, wie der Schweiz und Südafrika, verwendet wird
Vergessen Sie nicht Ihren kostenlosen Euro Gesundheitskarte, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können:
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Es berechtigt ausländische Reisende zu dringender medizinischer Hilfe in allen 87 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
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zu den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten (was in manchen Ländern kostenlos bedeutet) wie die in diesem Land Versicherten
Wenn Ihr Flug, Zug, Bus oder Schiff verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie gemäß den EU-Vorschriften Anspruch auf:
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Rückerstattung im Falle einer großen Verspätung (mindestens eine bis fünf Stunden, je nach Transportmittel), Annullierung oder Nichtbeförderung und;
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Unterstützung (vom Essen bis zum Hotel) während Sie auf eine verspätete Reise oder eine Umbuchung warten.
Erfahren Sie mehr über Ihre Passagierrechte.
Wenn Sie verhaftet werden, verlieren Sie Ihren Reisepass oder benötigen einen anderen konsularische Unterstützung außerhalb der EU, aber Ihr Land hat dort keine diplomatische Vertretung:
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Kontaktieren Sie die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Mitgliedstaats und;
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Sie haben Anspruch auf Hilfe von ihnen unter den gleichen Bedingungen wie ihre Staatsangehörigen.
Last but not least: Sie müssen Ihr Telefon in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht ausschalten, denn ab dem 1. Juli 2014 können Sie zu geringeren Kosten als bisher telefonieren und im Internet surfen. Erfahren Sie mehr über Neues Roaming Gebühren.
Darüber hinaus haben Parlament und Rat am 30. Juni eine Einigung erzielt informellen Deal ab dem 15. Juni 2017 Roaming-Gebühren für Mobiltelefongespräche, das Versenden von Textnachrichten oder die Nutzung des Internets in einem anderen EU-Land zu verbieten.
Bonnes vacances!
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