Luftfahrt / Luftfahrt
Passagierrechte: Sorgenfrei in der EU reisen
War Ihr Zug verspätet oder Ihr Flug abgesagt? Informieren Sie sich über Ihre Passagierrechte auf Reisen in der EU.
Wenn Sie in den Urlaub oder auf eine Geschäftsreise aufbrechen, ist es gut zu wissen, dass die EU-Passagierrechte Sie schützen, falls während der Reise etwas schiefgehen sollte.
Die EU-Vorschriften gewährleisten ein Mindestmaß an Schutz für Fahrgäste, unabhängig von der Art der Beförderung: Flug, Zug, Bus, Reisebus oder Schiff.
Reisen können schwierig sein – mit unerwarteten Verspätungen, Annullierungen und verlorenem Gepäck. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten dazu beigetragen, EU-Vorschriften einzuführen, die Transportunternehmen dazu verpflichten, Reisenden Verpflegung, Unterkunft, Erstattung und Entschädigung zu bieten, wenn etwas passiert.
Und Verkehrsunternehmen in der EU können keine Gebühren mehr für Tickets erheben, die auf der Staatsangehörigkeit und dem Ort des Kaufs beruhen.
EU-Recht garantiert auch besondere Aufmerksamkeit Personen mit eingeschränkter Mobilität die das Recht auf kostenlose Hilfsdienste haben.
Fluggastrechte
Fluggastrechte gelten unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn der Flug innerhalb der EU stattfindet oder wenn er von der EU in ein Nicht-EU-Land abfliegt.
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, sollten die Fluggesellschaften kostenlose Hilfe leisten, die Erfrischungen, Verpflegung und Unterkunft umfassen kann. Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem die Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung bieten. Darüber hinaus haben Passagiere, denen die Beförderung verweigert wird, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz des Linienfluges.
Flüge ≤ 1 500 km | Flüge 1,500-3,500 km Flüge EU ≥ 1,500 km | Flüge ≥ 3,500 km |
€250 | €400 | €600 |
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf Unterstützung sowie auf Rückerstattung, anderweitige Beförderung oder Rückreise. Bei Verspätungen ist dies abhängig von der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges.
Auch Fluggäste, deren Flüge kurzfristig annulliert wurden oder deren Flüge mehr als drei Stunden verspätet ankamen, können mit einigen Einschränkungen Anspruch auf die oben genannten Entschädigungsbeträge haben. Sie gilt nicht für Unternehmen, die eine alternative Lösung anbieten oder in außergewöhnlichen Umständen, wie z. B. Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politischer Instabilität, widrigen Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken.
Schienenpersonenrechte
Bei Bahnreisen innerhalb der EU gelten die EU-Vorschriften zu den Rechten von Bahnreisenden. Wenn Ihr Zug ausfällt oder sich verspätet, muss der Betreiber Sie in Echtzeit über die Situation informieren und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Abhängig von den Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterkunft und Entschädigung.
Erfahren Sie mehr über neue Regeln zur Stärkung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr
Rechte von Busfahrgästen
Die Fahrgastrechte gelten vor allem für den regulären Fernbusverkehr, der in einem EU-Land beginnt oder endet. Im Falle einer Stornierung oder Verspätung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft.
Rechte von Schiffspassagieren
Die Regeln gelten in der Regel für Fähren und Kreuzfahrtschiffe (See- und Flussschiffe), wenn Ihre Reise in einem EU-Hafen beginnt oder endet. Wenn eine Überfahrt annulliert wurde oder sich die Abfahrt verzögerte, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützung in Form von Verpflegung und Unterkunft. Sollte sich Ihre Ankunft um mehr als eine Stunde verspäten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Detaillierte Informationen zu Fahrgastrechten für alle Verkehrsmittel finden Sie auf der Ihr Europa Webseite. Sie können die Fahrgastrechte-App auch auf Ihr Gerät herunterladen Android or iOS Smartphone.
Mehr erfahren
- Fact Sheet zu Fahrgastrechten
- EU-Verordnung zu Fluggastrechten
- Newshub: Verfolgen Sie, was die Abgeordneten in den sozialen Medien sagen
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