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Europäisches Parlament Konferenz der Präsidenten: Arrangements für die Wahl Präsident nächsten Kommission

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20140403PHT41952_originalDie Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments und der Präsident des Europäischen Parlaments haben heute im Rahmen der Konferenz der Präsidenten den Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, getroffen, um die praktischen Vorkehrungen für die Wahl des nächsten Präsidenten der Europäischen Kommission zu erörtern.

Eine große Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden des Parlaments stimmte zu, dass der nächste Präsident der Europäischen Kommission aus den bereits von den Fraktionen vorgeschlagenen Spitzenkandidaten gewählt werden muss.

Die Konferenz der Präsidenten stimmte auch zu, dass am Dienstag, den 27. Mai 20141 um 11 Uhr ein Treffen stattfinden wird, um die Wahlergebnisse zu bewerten.

Gemäß der Erklärung 11 des Vertrags von Lissabon wird der Präsident des Europäischen Parlaments, Schulz, den Präsidenten des Europäischen Rates vor dem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs am selben Tag auf der Konferenz der Präsidenten über diese erste Bewertung informieren.

Es gab auch eine große Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden, die sich einig waren, dass der Europäische Rat die Ergebnisse der Europawahlen bewerten und die Fraktionen des Europäischen Parlaments konsultieren sollte, bevor er einen Vorschlag für einen neuen Kommissionspräsidenten vorlegt.

Hintergrund: Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zur Wahl des Kommissionspräsidenten

Zum ersten Mal wird gemäß dem Vertrag von Lissabon der Präsident der Europäischen Kommission vom Europäischen Parlament gewählt.

Das Verfahren sieht vor, dass der Europäische Rat dem Europäischen Parlament unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse und nach Konsultation seiner Vertreter einen Kandidaten (mit qualifizierter Mehrheit) vorschlägt.

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Das Europäische Parlament wählt dann den Kommissionspräsidenten mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Sollte der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit im Parlament erhalten, muss der Rat innerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten vorschlagen.

In der Erklärung 11 des Vertrags von Lissabon heißt es, dass Konsultationen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament vor dem Beschluss des Europäischen Rates zur Ernennung eines Kandidaten stattfinden sollen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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