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NextGenerationEU: Die Europäische Kommission billigt eine positive vorläufige Bewertung des dritten Zahlungsantrags Spaniens über 6 Mrd. EUR im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Die Europäische Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung des Zahlungsantrags Spaniens in Höhe von 6 Mrd. EUR (ohne Vorfinanzierung) an Zuschüssen im Rahmen des genehmigt Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), das Schlüsselinstrument im Herzen von NextGenerationEU.

Am 11. November 2022 reichte Spanien bei der Kommission einen Zahlungsantrag ein, der auf der Erreichung der 24 Etappenziele und 5 Zielvorgaben gemäß der Durchführungsbeschluss des Rates für die dritte Rate. Die erreichten Meilensteine ​​und Zielvorgaben zeigen erneut die erheblichen Fortschritte bei der Umsetzung des spanischen Aufbau- und Resilienzplans.

Zu den Reformen gehören unter anderem das Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes zur Erleichterung des Aufbaus einer Netzinfrastruktur mit hoher Kapazität; Reformen zur Beschleunigung der Installation von elektrischer Ladeinfrastruktur in Parkhäusern; die Reform des Insolvenzrechts zur Verbesserung der Effizienz von Insolvenzverfahren; eine Reform zur Verbesserung des Berufsbildungssystems und zur Steigerung seiner Attraktivität; das Gesetz gegen Steuerhinterziehung und -betrug; eine Reform des Sozialversicherungssystems für Selbständige und die Überprüfung des derzeitigen Zusatzrentensystems. Die Meilensteine ​​und Ziele bestätigen auch Fortschritte bei Investitionen, insbesondere in Bezug auf die Erzeugung erneuerbarer Energie durch lokale Gemeinschaften; die Digitalisierung und Förderung kultureller Dienstleistungen; und Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Investitionen in Projekte, die darauf abzielen, die Automobilindustrie nachhaltiger zu machen.

Mit ihrem Ersuchen haben die spanischen Behörden detaillierte und umfassende Nachweise vorgelegt, die die Erfüllung der 24 Etappenziele und 5 Zielvorgaben belegen. Wie von der RRF-Verordnung gefordert, hat Spanien außerdem bestätigt, dass Maßnahmen im Zusammenhang mit zuvor zufriedenstellend erfüllten Meilensteinen und Zielen nicht rückgängig gemacht wurden. Die Kommission hat diese Informationen gründlich geprüft, bevor sie ihre positive vorläufige Bewertung des Zahlungsantrags vorlegt.

Auf der Grundlage der von den spanischen Behörden vorgelegten Nachweise und der durchgeführten Kontrollen ist die Kommission außerdem zu dem Schluss gekommen, dass Spanien die kontinuierliche Einhaltung von Meilenstein 173 sichergestellt hat. Im Rahmen des ersten Zahlungsantrags hatten die Kommission und die Mitgliedstaaten diesen Meilenstein 173 berücksichtigt – Einrichtung eines IT-Systems zur Überwachung und Kontrolle des Plans – wurde zufriedenstellend erfüllt. Um die kontinuierliche Einhaltung von Meilenstein 173 und seiner in der Finanzierungsvereinbarung enthaltenen Prüfungs- und Kontrollpflichten sicherzustellen, ist Spanien eine Reihe zusätzlicher Verpflichtungen eingegangen, die nun als zufriedenstellend erfüllt bewertet wurden.

Spaniens Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen, die in 30 thematische Komponenten gegliedert sind. Der Plan wird durch Zuschüsse in Höhe von 69.5 Mrd. EUR unterstützt, von denen 13 % (9 Mrd. EUR) im August 2021 als Vorfinanzierung an Spanien ausgezahlt wurden. Darüber hinaus wurde am 10. Dezember 27 eine erste Zahlung in Höhe von 2021 Mrd. EUR an Spanien ausgezahlt Eine zweite Zahlung in Höhe von 12 Mrd. EUR wurde am 27. Juni 2022 an Spanien ausgezahlt.

Zahlungen im Rahmen des RRF sind leistungsbasiert und davon abhängig, dass die Mitgliedstaaten die in ihren jeweiligen Aufbau- und Resilienzplänen beschriebenen Investitionen und Reformen umsetzen.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Abbildung) sagte: „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Spanien einen weiteren wichtigen Schritt auf seinem Weg zur Erholung getan hat. Wir haben festgestellt, dass das Land ausreichende Fortschritte gemacht hat, um seine dritte Zahlung im Rahmen von NextGenerationEU zu erhalten. Wie immer müssen die Mitgliedstaaten unserer Einschätzung zustimmen. Dann erhält Spanien Zuschüsse in Höhe von 6 Milliarden Euro. Dieser wichtige Schritt zeugt von Spaniens anhaltendem Bestreben, seinen grünen und digitalen Wandel voranzutreiben – zum Beispiel durch Fortschritte bei erneuerbaren Energien und der Digitalisierung von Dienstleistungen und Schlüsselinfrastrukturen – und von seiner eigenen sozialen und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit. Spanien hat beispielsweise sein Berufsbildungssystem verbessert und Insolvenzverfahren schneller und kostengünstiger gestaltet. ¡Enhorabuena, Spanien! Machen Sie weiter so, die Kommission steht an Ihrer Seite.“

Nächste Schritte

Die Kommission hat nun ihre positive vorläufige Bewertung der Erfüllung der für diese Zahlung erforderlichen Meilensteine ​​und Zielvorgaben durch Spanien an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Die innerhalb von maximal vier Wochen vorzulegende Stellungnahme des WFA sollte bei der Bewertung durch die Kommission berücksichtigt werden. Nach der Stellungnahme des WFA wird die Kommission die endgültige Entscheidung über die Auszahlung des Finanzbeitrags gemäß dem Prüfverfahren durch einen Komitologieausschuss treffen. Nach Annahme der Entscheidung durch die Kommission kann die Auszahlung an Spanien erfolgen.

Die Kommission wird weitere Zahlungsanträge Spaniens auf der Grundlage der Erfüllung der im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielvorgaben prüfen, die den Fortschritt bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen widerspiegeln.

Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Beträge werden im veröffentlicht Anzeiger für Erholung und Resilienz, aus dem der Fortschritt bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne hervorgeht.

Mehr Infos

Vorläufige Einschätzung

Fragen und Antworten zum dritten Auszahlungsantrag Spaniens im Rahmen von NextGenerationEU

Pressemitteilung: Bewertung des zweiten Auszahlungsantrags Spaniens

Pressemitteilung: Bewertung des ersten Auszahlungsantrags Spaniens

Pressemitteilung: Vorfinanzierung in Höhe von 9 Mrd. EUR an Spanien

Fragen und Antworten: Spaniens Aufbau- und Resilienzplan in Höhe von 69.5 Milliarden Euro

Factsheet zum Aufbau- und Resilienzplan Spaniens

Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates

Anhang zum Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates

Arbeitsdokument für Mitarbeiter

Erholungs- und Resilienzeinrichtung

Verordnung über Einrichtungen zur Wiederherstellung und Ausfallsicherheit

Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität

EU als Kreditnehmer-Website

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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