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Kommission genehmigt Unterstützungsprogramm für energieintensive Unternehmen in Spanien

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein spanisches System genehmigt, mit dem energieintensive Unternehmen teilweise für die Kosten entschädigt werden sollen, die zur Finanzierung der Unterstützung für (i) die Erzeugung erneuerbarer Energien in Spanien, (ii) die hocheffiziente KWK in Spanien und (iii) Stromerzeugung in spanischen Gebieten außerhalb der Halbinsel. Die Regelung, die bis zum 31. Dezember 2022 gilt und über ein vorläufiges Jahresbudget von 91.88 Mio. EUR verfügt, kommt in Spanien tätigen Unternehmen zugute, die in besonders energieintensiven Sektoren tätig sind (daher ein hoher Stromverbrauch im Verhältnis zur Wertschöpfung der Produktion). und stärker dem internationalen Handel ausgesetzt.

Die Begünstigten erhalten eine Entschädigung für maximal 85% ihres Beitrags zur Finanzierung der Unterstützung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der Stromerzeugung in Spaniens Gebieten außerhalb der Halbinsel. Die Kommission bewertete die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie 2014-2020, die bis Ende 2021 verlängert wurden. Die Leitlinien gestatten eine Reduzierung der Beiträge energieintensiver Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und dem internationalen Handel ausgesetzt sind, bis zu einem gewissen Grad, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen .

Die Kommission stellte fest, dass die Entschädigung nur energieintensiven Unternehmen gewährt wird, die dem internationalen Handel ausgesetzt sind, gemäß den Anforderungen der Leitlinien. Die Maßnahme wird die Energie- und Klimaziele der EU fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Nutzer und Industrien sicherstellen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Im Zusammenhang mit dieser Regelung haben die spanischen Behörden der Kommission auch eine Maßnahme zur Gewährung von Garantien in Bezug auf langfristige Stromabnahmeverträge mitgeteilt, die von energieintensiven Unternehmen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen geschlossen wurden, den sogenannten Reservefonds zur Garantie großer Mengen Stromverbraucher (FERGEI).

Dieses Garantiesystem soll die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erleichtern. Die Kommission bewertete die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere 2008 Mitteilung der Kommission über staatliche Beihilfen in Form von Garantienund kam zu dem Schluss, dass das staatliche Garantiesystem keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Weitere Informationen werden bei der Kommission verfügbar sein Wettbewerb Website, in der Register für staatliche Beihilfen.

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