CO2 Emissionen
Senkung der Treibhausgasemissionen in der EU: Nationale Ziele für 2030
Die Effort-Sharing-Verordnung legt nationale Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen fest, um der EU dabei zu helfen, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, Gesellschaft.
Um den Klimawandel zu bekämpfen, hat sich die EU ehrgeizige Ziele zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen gesetzt. Die EU will erreichen Klimaneutralität von 2050 und dieses Ziel, zusammen mit einem Zwischenziel von 55 % Emissionsreduktion bis 2030, sind im europäischen Klimagesetz festgelegt. Die EU hat verschiedene gestartet Initiativen zur Erreichung dieser Ziele. Eine davon ist die Lastenteilungsverordnung, die im Rahmen des Gesetzespakets „Fit für 55“ aktualisiert wird.
Was ist Aufwand teilen?
Die Effort Sharing Regulation legt für jedes EU-Land verbindliche Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Sektoren fest, die nicht unter die Effort Sharing Regulation fallen Emissionshandelssystem, wie Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft. Auf diese Sektoren entfallen die Mehrheit der Treibhausgase der EU (ca. 60 % der gesamten EU-Emissionen).
Um zu gewährleisten, dass sich alle Länder an den Bemühungen der EU zur Reduzierung der Emissionen aus den oben genannten Sektoren beteiligen, werden in der Lastenteilungsverordnung verbindliche jährliche Ziele für die Treibhausgasemissionen der EU-Länder für den Zeitraum 2021–2030 festgelegt. Darüber hinaus werden die Regeln für die Festlegung der jährlichen Emissionszuteilungen und für die Bewertung der Fortschritte spezifiziert.
Das aktuelle Reduktionsziel für die von der Lastenteilungsverordnung erfassten Sektoren beträgt 29 % bis 2030. Im Rahmen der erhöhten Ambitionen im Rahmen des europäischen Grünen Deals sollte dieses Ziel nach oben korrigiert werden. Am 17. Mai stimmte der Umweltausschuss des Parlaments dafür plant, das Ziel bis 40 auf 2030 % anzuheben.
Was sind die vorgeschlagenen nationalen Ziele?
Da die Kapazitäten zur Emissionsreduzierung in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich sind, wurde dies berücksichtigt, indem die Ziele auf dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Länder basieren. Die vorgeschlagenen Ziele für 2030 würden zwischen -10 % und -50 % gegenüber dem Stand von 2005 liegen und mit dem allgemeinen Reduktionsziel der EU von 40 % im Einklang stehen.
EU-Land | Bisheriges Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005 | Neues Ziel für 2030 im Vergleich zu 2005 (Vorschlag der Kommission) |
Luxemburg | -40% | -50% |
Schweden | -40% | -50% |
Dänemark | -39% | -50% |
Finnland | -39% | -50% |
Deutschland | -38% | -50% |
Frankreich | -37% | -47.5% |
Niederlande | -36% | -48% |
Österreich | -36% | -48% |
Belgien | -35% | -47% |
Italy | -33% | -43.7% |
Irland | -30% | -42% |
Spanien | -26% | -37.7% |
Zypern | -24% | -32% |
Malta | -19% | -19% |
Portugal | -17% | -28.7% |
Griechenland | -16% | -22.7% |
Slowenien | -15% | -27% |
Tschechien | -14% | -26% |
Estland | -13% | -24% |
Slowakei | -12% | -22.7% |
Litauen | -9% | -21% |
Polen | -7% | -17.7% |
Kroatien | -7% | -16.7% |
Ungarn | -7% | -18.7% |
Lettland | -6% | -17% |
Rumänien | -2% | -12.7% |
Bulgarien | 0% | -10% |
Quelle: Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aktualisierung der Verordnung (EU) 2018/842
Für jedes EU-Land wird eine Strategie zur Emissionsreduzierung ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass die Emissionen während des gesamten Zeitraums in einem konstanten Tempo gesenkt werden.
Im derzeitigen System ist jedoch eine gewisse Flexibilität möglich. Beispielsweise können die EU-Länder Bank, leihen und überweisen jährliche Emissionszuteilung untereinander von einem Jahr zum anderen. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, eine zusätzliche Reserve einzurichten, die den überschüssigen Abbau von CO2 durch die EU-Länder über ihre Ziele hinaus umfassen würde Regulierung der Landnutzung und des Forstsektors. Mitgliedstaaten, die Schwierigkeiten haben, ihre nationalen Emissionsreduktionsziele zu erreichen, könnten auf diese Reserve zurückgreifen, sofern einige Bedingungen erfüllt sind. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die EU als Ganzes ihr Klimaziel für 2030 erreicht hätte.
Was schlägt das Parlament vor?
Die Mitglieder des Umweltausschusses des Parlaments wollen mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Emissionsreduktionen der EU-Länder sowie weniger Flexibilität bei der Speicherung, Kreditaufnahme oder Übertragung von Emissionsrechten. Sie wollen außerdem die von der Kommission vorgeschlagene zusätzliche Reserve abschaffen.
Weitere Initiativen zur Senkung der Treibhausgasemissionen
Es gibt weitere Maßnahmen, um die EU bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens zu unterstützen:
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Schauen Sie sich die Infografiken an Fortschritte der EU bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele für 2020.
- Überprüfen Sie den Fortschritt der Gesetzgebung
- Briefing: Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung für 2021-2030
- Europäische Kommission: Erhöhung der Ambition der EU-Lastenteilungsverordnung
- FAQ: Lastenteilungsregelung
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- Reaktionen der EU auf den Klimawandel
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