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#CapitalMarketsUnion: Eine Erleichterung für die Versicherer in die Infrastruktur zu investieren
Als Ergebnis einer der ersten Maßnahmen in der Capital Markets Union Aktionsplan werden die Versicherer finden es attraktiver und billiger in Infrastrukturprojekte zu investieren, da der 2 April 2016.
Die Europäische Kommission schlägt eine Änderung der EU-Aufsichtsregeln, wie Solvency II bekannt, als Teil des Plans CMU Aktion auf 30 September 2015 ins Leben gerufen. Diese Änderung gegen einen delegierten Rechtsakt im Rahmen von Solvency II heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft tritt morgen, 2 April 2016.
Investitionen in Infrastrukturprojekte wesentliche wirtschaftliche Aktivität und Wachstum in Europa zu unterstützen. Durch das Entfernen der Herausforderung zu Investitionen von Versicherungsunternehmen unterliegen, heute sind die Maßnahmen in Kraft treten wird Investitionen des privaten Sektors zu mobilisieren, die ein zentrales Ziel der ist Investitionsplan für Europa. Die Versicherungswirtschaft ist gut ausgestattet durch langfristige Finanzierung zu schaffen, in Aktien sowie Darlehen von Infrastrukturprojekten zu investieren, aber derzeit weniger als 1% ihres Gesamtvermögens werden zu diesem Zweck zugeordnet. Als Ergebnis dieser Änderung zu Solvency II werden die Versicherer müssen weniger Kapital zuzuordnen und finden es attraktiver Investitionen zu erhöhen und eine größere Rolle in der europäischen Infrastrukturprojekte spielen.
Jonathan Hill, Kommissar für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sagte: "Eines der Ziele der CMU ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch den Abbau von Investitionshemmnissen. Die Versicherer teilten uns mit, dass einige der Solvency II-Regeln gelten Wir haben uns angehört, was sie gesagt haben - ab heute werden sie es einfacher und attraktiver finden, in europäische Infrastrukturprojekte zu investieren. Ich hoffe, sie werden diese Änderung nutzen. "
Auf der Grundlage von Expertenratschlägen der Europäischen Behörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) senkt das heutige delegierte Gesetz bestimmte Anforderungen für Investitionen in sogenannte qualifizierte Infrastrukturprojekte. Insbesondere werden die Risikoaufwendungen für Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestitionen der Versicherer in diesen Projekten gemäß der Standardformel zur Berechnung der Kapitalanforderungen in Solvency II gesenkt. Die Risikokalibrierung für Investitionen in nicht börsennotierte Aktien solcher Projekte wurde von 49% auf 30% reduziert. Die Risikokosten für Investitionen in Infrastrukturschulden wurden ebenfalls um bis zu 40% gesenkt.
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