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Die wichtigsten Ergebnisse der Beurteilungsberichte über die Europäische System der Finanzaufsicht

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5474439611_cb46c73217_oAm 8 August nahm die Europäische Kommission die Überprüfungsberichte zum Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS) an, die aus ein Bericht über die Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) - Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), und für Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) - und ein Bericht zur Mission und Organisation der Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Diese beiden Berichte enthalten die Ergebnisse einer Überprüfung der Funktionsweise der neuen Aufsichtsarchitektur, die im Rahmen der umfassenden Reformen zur Reaktion auf die Finanzkrise in 2011 eingeführt wurde (siehe MEMO / 10 / 424).

1) Warum das Europäische System der Finanzaufsicht überprüfen?

Artikel 81 Nach den Gründungsbestimmungen der ESA muss die Kommission Führen Sie alle drei Jahre eine erste Überprüfung der Funktionsweise der ESAs in 2014 durch. Es gibt auch eine Liste der zu bewertenden Probleme an. Dem ersten Überprüfungsbericht liegt ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen bei, das eine detailliertere Bewertung der Funktionsweise der ESA enthält.

In ähnlicher Weise erfordern die Verordnungen zur Errichtung des ESRB eine Überprüfung der Mission und Organisation des ESRB drei Jahre nach seiner Gründung.

Die Kommission hat die Funktionsweise der ESA und des ESRB im Zeitraum von ihrer Gründung bis Dezember 2013 eingehend bewertet. Relevante Konsultationen umfassten ein breites Spektrum von Stakeholdern. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Überprüfung des ESFS wurde ebenfalls gebührend berücksichtigt1 ab März 2014.

2) Wichtigste Ergebnisse der Überprüfung der drei europäischen Aufsichtsbehörden

Die Überprüfung zeigt, dass die ESAs in den ersten drei Betriebsjahren insgesamt eine gute Leistung erbracht haben. Sie haben erfolgreich funktionierende Organisationen aufgebaut, begonnen, ihre Mandate zu erfüllen und ihre eigenen Profile zu entwickeln. Insbesondere durch die Ausarbeitung einheitlicher Standards und den Beitrag zur aufsichtlichen Konvergenz und Koordinierung haben die ESAs erfolgreich dazu beigetragen, die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks für alle 28-EU-Mitgliedstaaten und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gestalten.

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Der ESA-Bericht nennt mehrere Verbesserungsbereiche, die von den ESA und der Kommission kurzfristig umgesetzt werden können und keine legislativen Maßnahmen erfordern würden. Insbesondere sollten die ESAs Fragen des Verbraucher- / Anlegerschutzes stärker ins Blickfeld rücken und den Schwerpunkt auf die aufsichtliche Konvergenz legen, unter anderem durch eine bessere Nutzung von Peer Reviews.

Längerfristig könnte es notwendig sein, weitere Aspekte zu berücksichtigen, die Änderungen des Rechtsrahmens für die ESA mit sich bringen würden. Zukünftige Schritte dieser Art müssten auch die Funktionsweise der derzeit im Aufbau befindlichen Bankenunion berücksichtigen. Langfristig zu berücksichtigende Bereiche wären:

  1. Die Governance der ESAs soll insbesondere die Fähigkeit des Aufsichtsrats, Entscheidungen im Interesse der EU als Ganzes zu treffen, weiter verbessern.

  2. Eine Überarbeitung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen, damit die ESA ihre vielfältigen Aufgaben unter Berücksichtigung der Haushaltszwänge der EU und der Mitgliedstaaten erfüllen können.

3) Wichtigste Ergebnisse der Überprüfung des ESRB

Die Überprüfung zeigt, dass der ESRB aufgrund seines Rückgriffs auf ein einzigartiges und breit gefächertes Fachwissen ein entscheidender Motor für die Einführung einer makroprudenziellen Dimension der Finanzpolitik war. Der ESRB ist bei der Entwicklung der analytischen Arbeit, insbesondere der Vernetzung, gut vorangekommen.

Die Überprüfung zeigt auch, dass bestimmte kurz- und mittelfristige Verbesserungen des ESRB-Rahmens die Effizienz der makroprudenziellen Aufsicht auf EU-Ebene verbessern könnten.

Einige Verbesserungen könnten kurzfristig vom ESRB selbst umgesetzt werden und erfordern keine gesetzgeberischen Maßnahmen, wie eine proaktivere Kommunikationsstrategie und eine weitere Ausweitung des Fokus des ESRB über Bankrisiken hinaus.

Zur gleichen Zeit einige Probleme Es wurde festgestellt, dass dies eine weitere Aufmerksamkeit erfordert und die Gründungsbestimmungen des ESRB betrifft. Die Kommission beabsichtigt, die technischen und rechtlichen Aspekte weiter zu untersuchen und mögliche Optionen zur Lösung dieser Probleme zu prüfen, insbesondere:

  1. Die organisatorische Identität des ESRB, um seine Sichtbarkeit und Autonomie zu verbessern und gleichzeitig weiterhin vom Ruf und Fachwissen der EZB zu profitieren.

  2. Die interne Governance des ESRB, insbesondere zur Straffung der Beschlussfassung unter Einbeziehung des Verwaltungsrats und des Lenkungsausschusses.

  3. Eine Erweiterung der Toolbox des ESRB, damit dieser mehr „Soft Power“ ausübt, um die Flexibilität zu verbessern und frühzeitiges Eingreifen zu fördern.

Bei diesen Arbeiten müssen Elemente der gesamten Finanzarchitektur berücksichtigt werden, die heute noch nicht vollständig vorhanden sind, wie z. B. die verschiedenen Säulen der Bankenunion, die nationalen makroprudenziellen Behörden und die Aufteilung der makroprudenziellen Zuständigkeiten innerhalb der einheitlichen Aufsicht Mechanismus.

4) Nächste Schritte

Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.

Die Kommission wird zusätzliche Arbeiten zu den im Bericht genannten Themen durchführen, die weitere Aufmerksamkeit erfordern.

Für weitere Informationen, bitte hier klicken machen .

 

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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