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Die wichtigsten Ergebnisse der Beurteilungsberichte über die Europäische System der Finanzaufsicht

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5474439611_cb46c73217_oAm 8 August nahm die Europäische Kommission die Überprüfungsberichte zum Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS) an, die aus ein Bericht über die Arbeitsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) - Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), hat das Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), und der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) - und ein Bericht zur Mission und Organisation der Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Diese beiden Berichte enthalten die Ergebnisse einer Überprüfung der Funktionsweise der neuen Aufsichtsarchitektur, die im Rahmen der umfassenden Reformen zur Reaktion auf die Finanzkrise in 2011 eingeführt wurde (siehe MEMO / 10 / 424).

1) Warum das Europäische System der Finanzaufsicht überprüfen?

Artikel 81 Die Gründungsverordnungen der ESAs verpflichten die Kommission, Führen Sie alle drei Jahre eine erste Überprüfung der Funktionsweise der ESAs in 2014 durch. Es gibt auch eine Liste der zu bewertenden Probleme an. Dem ersten Überprüfungsbericht liegt ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen bei, das eine detailliertere Bewertung der Funktionsweise der ESA enthält.

Ebenso verlangen die Verordnungen zur Einrichtung des ESRB eine Überprüfung seiner Mission und Organisation drei Jahre nach seiner Einrichtung.

Die Kommission hat die Funktionsweise der ESA und des ESRB im Zeitraum von ihrer Gründung bis Dezember 2013 eingehend bewertet. Relevante Konsultationen umfassten ein breites Spektrum von Stakeholdern. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Überprüfung des ESFS wurde ebenfalls gebührend berücksichtigt1 ab März 2014.

2) Wichtigste Ergebnisse der Überprüfung der drei europäischen Aufsichtsbehörden

Die Überprüfung zeigt, dass die ESAs in den ersten drei Betriebsjahren insgesamt eine gute Leistung erbracht haben. Sie haben erfolgreich funktionierende Organisationen aufgebaut, begonnen, ihre Mandate zu erfüllen und ihre eigenen Profile zu entwickeln. Insbesondere durch die Ausarbeitung einheitlicher Standards und den Beitrag zur aufsichtlichen Konvergenz und Koordinierung haben die ESAs erfolgreich dazu beigetragen, die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks für alle 28-EU-Mitgliedstaaten und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gestalten.

Der ESA-Bericht nennt mehrere Verbesserungsbereiche, die von den ESA und der Kommission kurzfristig umgesetzt werden können und keine legislativen Maßnahmen erfordern würden. Insbesondere sollten die ESAs Fragen des Verbraucher- / Anlegerschutzes stärker ins Blickfeld rücken und den Schwerpunkt auf die aufsichtliche Konvergenz legen, unter anderem durch eine bessere Nutzung von Peer Reviews.

Längerfristig könnte es notwendig sein, weitere Aspekte zu berücksichtigen, die Änderungen des Rechtsrahmens für die ESA mit sich bringen würden. Zukünftige Schritte dieser Art müssten auch die Funktionsweise der derzeit im Aufbau befindlichen Bankenunion berücksichtigen. Langfristig zu berücksichtigende Bereiche wären:

  1. Die Governance der ESAs soll insbesondere die Fähigkeit des Aufsichtsrats, Entscheidungen im Interesse der EU als Ganzes zu treffen, weiter verbessern.

  2. Eine Überarbeitung der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen, damit die ESA ihre vielfältigen Aufgaben unter Berücksichtigung der Haushaltszwänge der EU und der Mitgliedstaaten erfüllen können.

3) Wichtigste Ergebnisse der Überprüfung des ESRB

Die Überprüfung zeigt, dass der ESRB aufgrund seines Rückgriffs auf ein einzigartiges und breit gefächertes Fachwissen ein entscheidender Motor für die Einführung einer makroprudenziellen Dimension der Finanzpolitik war. Der ESRB ist bei der Entwicklung der analytischen Arbeit, insbesondere der Vernetzung, gut vorangekommen.

Die Überprüfung zeigt auch, dass bestimmte kurz- und mittelfristige Verbesserungen des ESRB-Rahmens die Effizienz der makroprudenziellen Aufsicht auf EU-Ebene verbessern könnten.

Einige Verbesserungen könnten kurzfristig vom ESRB selbst umgesetzt werden und würden keine gesetzgeberischen Maßnahmen erfordern, etwa eine proaktivere Kommunikationsstrategie und eine weitere Ausweitung des Fokus des ESRB über Bankrisiken hinaus.

Zur gleichen Zeit einige Probleme Die Punkte, die weiterer Aufmerksamkeit bedürfen, betreffen die Gründungsverordnungen des ESRB. Die Kommission beabsichtigt, die technischen und rechtlichen Aspekte weiter zu untersuchen und mögliche Optionen zur Lösung dieser Probleme zu prüfen, insbesondere:

  1. Die organisatorische Identität des ESRB soll seine Sichtbarkeit und Autonomie stärken und ihm gleichzeitig ermöglichen, weiterhin vom Ruf und der Expertise der EZB zu profitieren.

  2. Die interne Governance des ESRB, insbesondere zur Straffung der Beschlussfassung unter Einbeziehung des Verwaltungsrats und des Lenkungsausschusses.

  3. Eine Erweiterung des Instrumentariums des ESRB, sodass dieser mehr „Soft Power“ ausüben kann, um die Flexibilität zu erhöhen und ein frühzeitiges Eingreifen zu fördern.

Bei diesen Arbeiten müssen Elemente der gesamten Finanzarchitektur berücksichtigt werden, die heute noch nicht vollständig vorhanden sind, wie z. B. die verschiedenen Säulen der Bankenunion, die nationalen makroprudenziellen Behörden und die Aufteilung der makroprudenziellen Zuständigkeiten innerhalb der einheitlichen Aufsicht Mechanismus.

4) Nächste Schritte

Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt.

Die Kommission wird zusätzliche Arbeiten zu den im Bericht genannten Themen durchführen, die weitere Aufmerksamkeit erfordern.

Für weitere Informationen, hier klicken und hier.

 

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