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Europäisches Parlament

Das Parlament spricht sich dafür aus, Europol mehr Befugnisse zu geben, aber mit Aufsicht 

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Letzte Woche gab das Plenum des Europäischen Parlaments endgültig grünes Licht für die Erteilung neuer Befugnisse an Europol, Plenarsitzung  LIBE.

Mit 480 Ja-Stimmen, 143 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten dem zu Einigung im Februar erzielt der Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates zur Stärkung des Mandats von Europol, der Polizeibehörde der EU, die polizeiliche Ermittlungen der Mitgliedstaaten unterstützt.

Nach den neuen Vorschriften wird Europol in der Lage sein, Forschungs- und Innovationsprojekte zu verfolgen, große Datensätze zu verarbeiten und nationalen Behörden bei der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in sicherheitsrelevanten Fällen zu helfen. Beim Umgang mit terroristischen Inhalten oder Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern kann Europol Daten von privaten Unternehmen erhalten, beispielsweise von Kommunikationsdiensten.

Neuer Grundrechtsbeauftragter und Gewährleistung der Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften

Um die neuen Befugnisse der Polizeibehörde mit angemessener Überwachung in Einklang zu bringen, einigten sich die Mitgesetzgeber darauf, dass die Agentur eine neue Stelle für einen Grundrechtsbeauftragten schaffen wird. Darüber hinaus wird der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol beaufsichtigen und mit dem Datenschutzbeauftragten der Agentur zusammenarbeiten. Die Bürger können die sie betreffenden personenbezogenen Daten einsehen, indem sie sich an die Behörden in den Mitgliedstaaten oder direkt an Europol wenden.

Nach der Abstimmung Berichterstatter Javier Zarzalejos (EVP, ES) sagte: „Diese Verordnung und das neue Mandat für Europol bedeuten einen wesentlichen Sprung nach vorne in den Fähigkeiten der Agentur, in ihrer Fähigkeit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, in ihrem Governance-Rahmen und nicht zuletzt in dem verbesserten System von Sicherheitsvorkehrungen, die wir getroffen haben.“

Nächste Schritte

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Der Rechtstext muss nun vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

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