Kindesmissbrauch
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet: Welche EU-Maßnahmen gibt es?
Das Europäische Parlament möchte wirksame Regeln festlegen, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu verhindern und zu bekämpfen und gleichzeitig die Privatsphäre der Menschen zu schützen.
Die Verbreitung von Online-Materialien, die Kinder zeigen, die sich an einer sexuellen Handlung beteiligen oder dies scheinbar tun, hat zugenommen, insbesondere bei Materialien, die jüngere Kinder darstellen. Im Jahr 2022 gab es mehr als 32 Millionen Meldungen über den Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, was einen historischen Höchststand markiert.
Aktualisierung der EU-Gesetzgebung zum sexuellen Missbrauch von Kindern
Die EU hat eine verabschiedet Strategie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Rahmen dieser Verpflichtung strebt die Europäische Kommission eine Aktualisierung der bestehenden Regeln ab 2011 an. Im November 2023 der Bürgerrechtsausschuss des Parlaments adoptiert a Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Erfahren Sie mehr über was das Europäische Parlament tut, um Kinder zu schützen.
Privatsphäre schützen
Das Europäische Parlament möchte einen Ausgleich zwischen dem Schutz von Kindern im digitalen Raum und der Wahrung von Grundrechten wie dem Recht auf Privatsphäre schaffen. Die Position der Abgeordneten zu den neuen Regeln befürwortet weder ein umfassendes Web-Scanning, eine pauschale Überwachung privater Kommunikation noch die Schaffung von Hintertüren in Apps zur Schwächung der Verschlüsselung.
Pflichten der Anbieter: Risikobewertung und -minderung
Gemäß dem Gesetzesvorschlag werden Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten verpflichtet, eine Risikobewertung des potenziellen Vorhandenseins sexueller Inhalte mit Kindern in ihren Diensten durchzuführen. Sobald die Anbieter den Grad des Risikos ermittelt haben, müssen sie Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dem Risiko zu begegnen.
Die Verordnung enthält eine umfangreiche Liste möglicher Abhilfemaßnahmen, die Anbieter umsetzen können. Dazu gehören der Grundsatz „Safety by Design“ (Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen so, dass potenzielle Schäden vermieden werden), obligatorische Kindersicherung, die Einrichtung von Benutzermeldemechanismen und der Einsatz von Altersüberprüfungssystemen, wenn das Risiko besteht, dass Kinder angesprochen werden.
Die Verordnung führt außerdem spezifische verbindliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen für Dienste ein, die sich direkt an Kinder richten, Plattformen, die hauptsächlich für die Verbreitung pornografischer Inhalte genutzt werden, und bestimmte Chat-Dienste innerhalb von Spielen.
Dienstanbieter werden die Autonomie haben, die Technologien auszuwählen, die sie zur Erfüllung ihrer Erkennungspflichten verwenden. Die Regeln sehen ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Unternehmen vor.
Aufklärungsanordnungen als letztes Mittel
Wenn Anbieter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnte eine Justizbehörde nur als letztes Mittel eine Ermittlungsanordnung erlassen. Diese Anordnung würde den Anbieter dazu zwingen, bestimmte Technologien einzusetzen, um bekanntes und neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu erkennen.
Aufdeckungsanordnungen würden nur dann eingesetzt, wenn ein begründeter Verdacht bestünde, dass einzelne Nutzer oder Gruppen mit Material über sexuellen Kindesmissbrauch in Verbindung stehen. Die Anordnungen wären zeitlich begrenzt, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation und Textnachrichten wären von ihrem Geltungsbereich ausgenommen. Mit diesem Ansatz soll sichergestellt werden, dass die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer digitaler Dienste gewahrt bleibt.
Unterstützung für Opfer und Hinterbliebene
Der Vorschlag umfasst die Einrichtung eines EU-Zentrums für Kinderschutz. Das Zentrum würde Berichte über Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch entgegennehmen, filtern, bewerten und an die zuständigen nationalen Behörden und Europol weiterleiten. Es würde auch nationale Behörden unterstützen, Ermittlungen durchführen und Bußgelder verhängen.
Der Vorschlag der Kommission sieht spezifische Rechte für Opfer vor, Informationen über Online-Material anzufordern, in dem sie abgebildet sind, sowie das Recht, die Entfernung dieser Inhalte zu verlangen. Das Parlament erweitert diese Rechte um das Recht auf Unterstützung und Unterstützung durch das EU-Zentrum für Kinderschutz sowie durch Behörden auf nationaler Ebene.
Nächste Schritte
Im November 2023 verabschiedete das Parlament seine Verhandlungsmandat für das neue Gesetz zur Bekämpfung und Verhinderung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Dieses wird die Grundlage für Verhandlungen mit EU-Ländern bilden, um den endgültigen Wortlaut der Verordnung festzulegen.
Lesen Sie mehr auf was die EU tut, um ein sichereres Internet zu schaffen.
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet
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