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Russland

Russland darf nicht am Eurovision Song Contest teilnehmen

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Die European Broadcasting Union (EBU) hat angekündigt, dass kein russischer Act am diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen wird.

Der Vorstand der EBU traf die Entscheidung auf Empfehlung des Leitungsgremiums des Eurovision Song Contest, der Reference Group, heute auf der Grundlage der Regeln der Veranstaltung und der Werte der EBU.

Die Empfehlung der Referenzgruppe wurde auch vom Fernsehausschuss der EBU unterstützt.

Die Entscheidung spiegelt die Besorgnis wider, dass angesichts der beispiellosen Krise in der Ukraine die Aufnahme eines russischen Beitrags in den diesjährigen Wettbewerb den Wettbewerb in Verruf bringen würde.

Vor dieser Entscheidung nahm sich die EBU die Zeit, ihre Mitglieder umfassend zu konsultieren.

Die EBU ist eine unpolitische Mitgliedsorganisation von Rundfunkanstalten, die sich der Wahrung der Werte des öffentlichen Dienstes verschrieben hat.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Werte eines kulturellen Wettbewerbs zu schützen, der den internationalen Austausch und die Verständigung fördert, das Publikum zusammenbringt, die Vielfalt durch Musik feiert und Europa auf einer Bühne vereint.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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