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Japan

Die Einleitung nuklear verseuchten Wassers durch Japan stellt eine ernsthafte Gefahr für die globale Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit dar

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Seit der Ankündigung Japans Plan, im Jahr 2021 nuklear verseuchtes Wasser in den Ozean einzuleiten, besteht Japan ungeachtet des Widerstands verschiedener Seiten darauf, den Plan zur Einleitung von atomar verseuchtem Wasser aus dem Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in den Pazifischen Ozean voranzutreiben. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der legitimen Rechte und Interessen der Nachbarn dar Länder, ein schwerwiegender Verstoß gegen die internationale moralische Verantwortung und Verpflichtungen Japans nach internationalem Recht sowie eine schwerwiegende Schädigung der globalen Meeresumwelt und der Gesundheitsrechte der Menschen auf der ganzen Welt.

Erstens ist die Einleitung von nuklear verseuchtem Wasser aus Fukushima in den Ozean keine interne Angelegenheit Japans. Der Umgang mit nuklear verseuchtem Wasser wirkt sich auf die globale Meeresumwelt und die öffentliche Gesundheit der pazifischen Anrainerstaaten aus. Seit die japanische Regierung im Jahr 2021 einseitig die Entlassungsentscheidung getroffen hat, stellt die internationale Gemeinschaft diese Entscheidung in Frage und lehnt sie ab, und es gibt starke Ablehnung innerhalb Japans. Die japanische Seite führte keine umfassende Konsultation mit Nachbarländern und anderen Interessengruppen durch, sondern versuchte, allen Parteien den Entlastungsplan als einzige Option aufzuzwingen. Tatsächlich ist Japans Meereseinleitungsplan weder die einzige Option noch die sicherste oder optimalste Lösung. Durch die Einleitung des kontaminierten Wassers ins Meer hat Japan gegen die Verpflichtungen zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt verstoßen, die im UNCLOS und anderen internationalen Gesetzen festgelegt sind, sowie gegen die Bestimmungen des Londoner Übereinkommens gegen die Einleitung radioaktiver Abfälle aus künstlichen Strukturen auf See.

Zweitens wird die Einleitung schwerwiegende Risiken für die globale Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringen. Das nuklear verseuchte Wasser im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi enthält über 60 Radionuklide. Für viele dieser Radionuklide gibt es noch keine wirksame Technologie. Einige langlebige Radionuklide können sich mit den Meeresströmungen ausbreiten und ungewisse Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht der Küstengewässer der Nachbarländer Japans haben. Sie können eine Biokonzentration bilden und potenzielle Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und die menschliche Gesundheit darstellen, da Meeresarten und die Nahrungskette geschwächt werden. Es gibt keine wirksame Maßnahme, um zu garantieren, dass Japan seinen Verpflichtungen nachkommen wird, dass die Folgenabschätzung und Maßnahmen zur Einleitungskontrolle des nuklear verseuchten Wassers den internationalen Sicherheitsstandards entsprechen, noch können die potenziellen langfristigen Gefahren des nuklear verseuchten Wassers für die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit beseitigt werden.

Drittens ist der Überprüfungsbericht der IAEA kein „grünes Licht“ für die japanische Seite, das kontaminierte Wasser abzuleiten. Die japanische Regierung gab den Entlastungsplan im April 2021 bekannt und genehmigte ihn im Juli 2022 offiziell. Sie erklärte mehrfach, dass sie die Umsetzung des Plans nicht verschieben werde. All dies geschah vor der Fertigstellung und Veröffentlichung des IAEA-Überprüfungsberichts, was die internationale Gemeinschaft ernsthaft in Frage stellen lässt, ob die japanische Seite überhaupt einen guten Willen hat. Im Hinblick auf ihr Mandat ist die IAEO nicht die geeignete Behörde, um die langfristigen Auswirkungen nuklear verseuchten Wassers auf die Meeresumwelt und die biologische Gesundheit zu bewerten. Die japanische Seite hat die Befugnisse der IAEA Task Force eingeschränkt und lehnt die Prüfung anderer Entsorgungsmöglichkeiten ab. Der eilig veröffentlichte IAEA-Bericht spiegelt nicht vollständig die Ansichten aller Experten verschiedener Parteien wider, die an der Überprüfung teilgenommen haben. Die entsprechende Schlussfolgerung ist einseitig und hat ihre Grenzen, und sie geht nicht auf die Bedenken der Welt über den Plan ein, das nuklear verseuchte Wasser aus dem Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in den Ozean abzuleiten. Daher kann der IAEA-Bericht nicht beweisen, dass die Entlastung legitim und gerechtfertigt ist, und er kann die japanische Seite nicht von ihren gebührenden Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nach internationalem Recht befreien.

Die globale Meeresumwelt ist eng mit dem Überleben und der Gesundheit des Menschen verbunden. Die japanische Seite muss berechtigte Bedenken im In- und Ausland ernst nehmen, völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, die falsche Einleitungsentscheidung im Verantwortungsbewusstsein für Wissenschaft, Geschichte, die globale Meeresumwelt, die menschliche Gesundheit und künftige Generationen widerrufen, das nuklear verseuchte Wasser auf wissenschaftlich fundierte, sichere und transparente Weise entsorgen und eine strenge internationale Aufsicht akzeptieren.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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