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Coronavirus

Die Kommission genehmigt die Ausweitung des deutschen Programms für subventionierte Kredite zur Unterstützung der Wirtschaft beim Ausbruch des # Coronavirus

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Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung des deutschen Beihilfesystems genehmigt am 22. März 2020 verabschiedete Maßnahmen die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Die Verlängerung ermöglicht insbesondere die Unterstützung durch andere regionale Behörden und Förderbanken, die nicht unter die bestehenden Maßnahmen fallen.

Dieses Schema wurde im Rahmen der genehmigt Staatliche Beihilfen Temporärer Rahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch von der Kommission am 19. März 2020 angenommen. Deutschland hat der Kommission eine zusätzliche Unterstützungsmaßnahme im Rahmen des Temporärer Rahmen, umgesetzt durch die Bundes- und Landesbehörden sowie Förderbanken. Während das ursprüngliche System so konzipiert war, dass subventionierte Kredite nur von der Deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau ("KfW") gewährt werden konnten, ermöglicht dieses neue System nun auch anderen Regionalbehörden und Förderbanken, Unterstützung in diesem Sinne zu leisten.

Es ermöglicht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen, um Unternehmen dabei zu helfen, den unmittelbaren Bedarf an Betriebskapital und Investitionen zu decken. Ziel der Maßnahme ist es, Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, um ihre Aktivitäten angesichts der durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten schwierigen Situation fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die deutsche Maßnahme den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahmen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sind, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.

Margrethe Vestager, Executive Vice President, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus-Ausbruchs zu bewältigen, müssen die Unternehmen über ausreichende Liquidität verfügen, um ihren Investitionsbedarf zu decken und ihre Aktivitäten fortzusetzen. Wir haben eine Ausweitung der deutschen Subventionsprogramme genehmigt Darlehen. Mit diesem Programm können auch andere öffentliche Einrichtungen die deutsche Wirtschaft unterstützen und Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergänzen. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen so schnell und effektiv wie möglich umgesetzt werden können. im Einklang mit den EU-Vorschriften. “

Die vollständige Pressemitteilung ist verfügbar Online

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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