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Die Kommission genehmigt ein niederländisches Programm in Höhe von 1.4 Mrd. EUR zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein niederländisches Programm mit einem geschätzten Budget von 1.4 Mrd. EUR zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) genehmigt, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April und 8. Mai 2020.

Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen von bis zu 50,000 € pro Unternehmen. Das System steht KMU offen, die in allen Sektoren tätig sind, mit einigen von den Niederlanden festgelegten Ausnahmen, nämlich Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, nicht Anspruch auf Beihilfen im Rahmen dieses Systems haben.

Die Maßnahme wird voraussichtlich 200,000 Unternehmen zugute kommen. Ziel des Programms ist es, den Liquiditätsbedarf der von der aktuellen Krise betroffenen Unternehmen zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten fortzusetzen, Investitionen zu tätigen und während und nach dem Ausbruch die Beschäftigung aufrechtzuerhalten. Die Kommission stellte fest, dass das niederländische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe 800,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57712 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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