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Migranten

Rückkehr irregulärer Migranten stieg im zweiten Quartal 29 um 2 %

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Im zweiten Quartal 2023 wurden 105,865 Nicht-EU-Bürger zur Ausreise aufgefordert EU Insgesamt wurden 26,600 Personen aufgrund einer Ausreiseaufforderung in ein anderes Land zurückgeschickt. Im Vergleich zum gleichen Quartal 2022 stieg die Zahl der zur Ausreise aus dem EU-Land aufgeforderten Nicht-EU-Bürger um 9 %, während die Zahl der in ein anderes Land zurückgekehrten Personen um 29 % stieg. 

Im Vergleich zum Vorquartal dieses Jahres sank die Zahl der Ausreiseaufträge um 5 %, während die Retouren stabil blieben.

Die Mehrzahl der Personen, die aufgrund einer Ausreiseanordnung zurückgeschickt werden, sind diejenigen, die in Länder außerhalb der EU zurückgeschickt werden. Dies war auch im zweiten Quartal 2023 der Fall, als 76 % der Personen in Länder außerhalb der EU zurückkehrten.

Balkendiagramm: Ausreisepflichtige Nicht-EU-Bürger und Rückkehrer nach Ausreisebefehl, 1. Quartal 2022 – 2. Quartal 2023, EU

Quelldatensatz: MIGR_EIORD1 und MIGR_EIRTN1

Unter den Personen, denen im zweiten Quartal 2023 die Ausreise aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Landes auferlegt wurde, machten marokkanische und algerische Staatsbürger den größten Anteil aus (jeweils 8 %), gefolgt von Bürgern der Türkei (5 %), Georgiens (5 %). ) und Afghanistan (4 %). 

Unter den in ein anderes Land zurückgekehrten Personen waren die meisten Bürger Georgiens (9 %), gefolgt von Albanien (8 %), Moldawien (5 %), der Türkei (5 %) und Indien (4 %).

Betrachtet man die Länderdaten, so wurden die meisten Nicht-EU-Bürger, denen die Ausreise aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Landes befohlen wurde, in Frankreich (34,810), Deutschland (10,600) und Griechenland (7,095) verzeichnet. 

Die meisten Rückführungen in ein anderes Land verzeichneten Deutschland (3), Frankreich (805) und Schweden (3). 

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Balkendiagramm: Ausreisepflichtige Nicht-EU-Bürger und Rückkehrer nach Ausreisebefehl, 2. Quartal 2023

Quelldatensatz: MIGR_EIORD1 und MIGR_EIRTN1
 

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