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Europäische Agenda für Migrationsfragen

Bekämpfung der irregulären Migration: Besseres EU-Grenzmanagement  

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Der Zustrom von Migranten und die Sicherheit der Außengrenzen sind eine Herausforderung für Europa. Erfahren Sie mehr darüber, wie das Parlament mit der Situation umgeht. Gesellschaft.

Um der irregulären Migration entgegenzuwirken, verstärkt die EU die Grenzkontrollen, verbessert die Verwaltung von Neuankömmlingen und gestaltet die Rückführung illegaler Migranten effizienter. Sie arbeitet außerdem daran, die legale Arbeitsmigration zu stärken und Asylanträge effizienter zu bearbeiten.

Erfahren Sie mehr über Die Reaktion der EU auf Migration.

Was ist irreguläre Migration?

Unter irregulärer Migration versteht man die Bewegung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern über EU-Grenzen hinweg, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einreise, den Aufenthalt oder den Aufenthalt in einem oder mehreren EU-Ländern zu erfüllen.

Anzahl illegaler Grenzübertritte nach Europa

Im Jahr 2015 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Zahl illegaler Grenzübertritte in die EU. Nach Angaben von Frontex, der Grenzagentur der EU, gab es mehr als 1.8 Millionen illegale Grenzübertritte, die höchste jemals registrierte Zahl. Seitdem ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte deutlich zurückgegangen.

Im Jahr 2021 reisten rund 140,000 Menschen illegal in die EU ein. Der Rückgang ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, beispielsweise auf die verstärkten Grenzkontrollmaßnahmen der EU, die Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern und den Rückgang der Zahl der Flüchtlinge, die aus Konfliktgebieten fliehen.

Mehr entdecken Zahlen zur Migration in der EU.

Stärkung des Außengrenzenmanagements und der Sicherheit der EU

Das Fehlen von Binnengrenzkontrollen in der Schengen-Raum müssen mit Ausgleichsmaßnahmen zur Stärkung der Außengrenzen einhergehen. Die Abgeordneten unterstrichen den Ernst der Lage in einem Beschluss im April 2016 angenommen.

Systematische Kontrollen für alle an den EU- und Schengen-Außengrenzen

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Im April 2017 wurden an den EU-Außengrenzen systematische Kontrollen aller in die Union einreisenden Personen – einschließlich EU-Bürgern – eingeführt. Im Oktober 2017 befürwortete das Parlament ein gemeinsames elektronisches System, um die Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums zu beschleunigen und alle Nicht-EU-Bürger zu registrieren Reisende.

Etias: Genehmigung für Nicht-EU-Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind


Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) ist ein elektronisches Programm zur Befreiung von der Visumpflicht, das Reisende aus von der Visumpflicht befreiten Ländern dazu verpflichtet, eine elektronische Reisebescheinigung zu erhalten Erlaubnis bevor Sie in die EU reisen. Die Genehmigung gilt für drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses und ermöglicht die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Es wird erwartet, dass dies der Fall ist startete in 2024.

Reform der EU-Grenzkontrollverfahren für irreguläre Migranten


Im April 2023 verabschiedete das Parlament seinen Standpunkt zu Änderungen des Außengrenzenverfahrens zur Verwaltung irregulärer Migranten und wird nun Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Komplexität und Herausforderungen der Migrationssteuerung besser zu bewältigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Rechte und Bedürfnisse irregulärer Migranten respektiert und geschützt werden.

Es schlägt die Möglichkeit eines schnelleren und vereinfachten Verfahrens für Asylanträge direkt nach der Prüfung vor. Diese sollten einschließlich Einsprüchen innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein. Im Falle einer Ablehnung oder Abweisung eines Anspruchs sollte der abgelehnte Antragsteller innerhalb von 12 Wochen zurückgeschickt werden.

Die neuen Regeln würden auch den Einsatz von Haft einschränken. Während ein Asylantrag geprüft oder das Rückführungsverfahren bearbeitet wird, muss der Asylbewerber vom EU-Land untergebracht werden. Inhaftierung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Die EU-Länder müssten unabhängige Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der Aufnahme- und Haftbedingungen einrichten, um die Einhaltung der EU- und internationalen Flüchtlingsgesetze und Menschenrechte sicherzustellen.

Überprüfung von Migranten an der EU-Grenze


Im April 2023 verabschiedete das Parlament zudem seine Position für eine Revision der Screening-Verordnung. Die Abgeordneten sind nun bereit, Verhandlungen mit EU-Ländern aufzunehmen. Die überarbeiteten Kontrollvorschriften gelten an den EU-Grenzen für Personen, die die Einreisebedingungen eines EU-Landes nicht erfüllen und an einer Grenzübergangsstelle internationalen Schutz beantragen. Dazu gehören Identifizierung, Fingerabdrücke, Sicherheitsüberprüfungen sowie eine vorläufige Gesundheits- und Gefährdungsbeurteilung.

Das Screening-Verfahren sollte bis zu fünf Tage dauern, im Krisenfall zehn Tage. Anschließend entscheiden die nationalen Behörden über die Gewährung internationalen Schutzes oder die Einleitung des Rückkehrverfahrens.

European Border und Küstenwache-Agentur


Im Dezember 2015 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einrichtung eines vor European Border und Küstenwache mit dem Ziel, die Verwaltung und Sicherheit der EU-Außengrenzen zu stärken und die nationalen Grenzschutzbeamten zu unterstützen.

Die neue Agentur, die im Oktober 2016 ins Leben gerufen wurde, vereint Frontex und die für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden. Es gibt Pläne, die Agentur zu geben ein stehendes Korps von 10,000 Grenzschutzbeamten von 2027.

Integrierter Grenzverwaltungsfonds


In einer im Juli 2021 angenommenen Resolution heißt es: Das Parlament stimmte dem erneuerten Fonds für integriertes Grenzmanagement zu (IBMF) und stimmte einer Bereitstellung von 6.24 Milliarden Euro zu. Der neuer Fonds soll dazu beitragen, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich des Außengrenzenmanagements zu verbessern und gleichzeitig die Achtung der Grundrechte sicherzustellen. Es wird auch zu einer gemeinsamen, harmonisierten Visapolitik beitragen und Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Menschen, die in Europa ankommen, insbesondere unbegleitete Kinder, einführen.

Der Fonds wird eng mit dem Neuen zusammenarbeiten Fonds für innere Sicherheit, mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität. Auch der Fonds für die innere Sicherheit wurde im Juli 2021 vom Parlament mit einem Budget von 1.9 Milliarden Euro genehmigt.

Kontrollen an den Binnengrenzen


Die EU-Länder haben in den letzten Jahren im Schengen-Raum wieder Grenzkontrollen eingeführt, und diese Kontrollen dauern oft über lange Zeiträume. Um die Freizügigkeit zu wahren und gleichzeitig echten Sicherheitsbedrohungen zu begegnen, Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt .

Im Oktober 2023, Das Parlament stimmte seinem Standpunkt zu und stimmte für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat.

Als Alternative zu Binnengrenzkontrollen fördern die neuen Regeln die polizeiliche Zusammenarbeit in Grenzregionen, um gegen unbefugte Bewegungen innerhalb des Schengen-Raums vorzugehen. Aufgegriffene Nicht-EU-Bürger mit irregulärem Status kommen häufig aus einem anderen EU-Land. Wenn die beiden Länder also gemeinsame Patrouillen durchführen, können die irregulären Migranten in das erste EU-Land zurücküberstellt werden. Die Abgeordneten wollen mehrere Kategorien, darunter unbegleitete Minderjährige, von solchen Rückführungen ausschließen.

Die Abgeordneten schlagen außerdem klare Kriterien für die Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Reaktion auf ernsthafte Bedrohungen vor. Für die Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein berechtigter Grund erforderlich, beispielsweise eine festgestellte und unmittelbare Bedrohung durch Terrorismus. Die Frist für solche Kontrollen beträgt bis zu achtzehn Monate. Sollte die Bedrohung weiterhin bestehen, könnten durch einen Ratsbeschluss weitere Grenzkontrollen genehmigt werden.

Der Vorschlag sieht außerdem die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in mehreren Ländern für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor, wenn die Kommission Meldungen über eine besonders schwerwiegende Bedrohung erhält, die viele Länder gleichzeitig betrifft.

Effizientere Rückführung irregulärer Migranten

Europäisches Reisedokument für die Rückkehr von Migranten mit irregulärem Status


Im September 2016 stimmte das Parlament einem Kommissionsvorschlag für a zu Standard-EU-Reisedokument um die Rückkehr von Nicht-EU-Bürgern zu beschleunigen, die sich ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis illegal in der EU aufhalten. Die Regelung gilt seit April 2017.

Das Schengener Informationssystem


Das Schengener Informationssystem wurde im November 2018 verstärkt, um EU-Ländern bei der Rückführung illegal aufhältiger Nicht-EU-Bürger in ihr Herkunftsland zu helfen. Es umfasst jetzt:

  • Warnungen zu Rückkehrentscheidungen von EU-Ländern
  • Die für die Ausstellung von Rückkehrentscheidungen zuständigen nationalen Behörden haben Zugriff auf Daten aus dem Schengener Informationssystem
  • Schutzmaßnahmen zum Schutz der Grundrechte von Migranten

EU-Rückgaberichtlinie

Das EU-Rückgaberichtlinie ist der wichtigste Rechtsakt, der die Verfahren und Kriterien festlegt, die die EU-Länder bei der Rückführung von illegal aufhältigen Personen von außerhalb der EU umsetzen müssen.

Seit September 2018 arbeitet die EU daran Überarbeitung der EU-RückführungsrichtlinieZiel ist es, die Dauer von Rückkehrverfahren zu verkürzen, eine bessere Verbindung zwischen Asyl- und Rückkehrverfahren sicherzustellen und Fluchtversuche zu verhindern.

Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, das Fluchtrisiko zu bestimmen, d. h. das Risiko, dass ein Migrant versucht, sich vor den Behörden zu verstecken, während über seinen Status entschieden wird. Die geänderten Regeln verpflichten Migranten zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Sie verpflichten die EU-Länder außerdem dazu, ein Rückkehrmanagementsystem einzurichten.


In einem im Dezember 2020 angenommenen Bericht heißt es: Die Abgeordneten forderten eine bessere Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie, in dem die EU-Länder aufgefordert werden, bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu Rückführungen die Grundrechte und Verfahrensgarantien zu respektieren und der freiwilligen Rückkehr Vorrang einzuräumen.

Die Abgeordneten werden voraussichtlich im Dezember 2023 über ihre Position zu den Änderungen der Rückführungsrichtlinie abstimmen.

Erfahren Sie mehr über die Rückführung irregulärer Migranten in ihre Länder

Verhinderung irregulärer Einwanderung durch Bekämpfung der Migrationsursachen


Es kann zu Konflikten, Verfolgung, ethnischen Säuberungen, extremer Armut und Naturkatastrophen kommen Ursachen der Migration. Im Juli 2015 forderten die Abgeordneten die EU zur Annahme auf eine langfristige Strategie um diesen Faktoren entgegenzuwirken.

Um die Ursachen der Migration zu bekämpfen, ist ein EU-System Das Ziel, private Investitionen in Höhe von 44 Milliarden Euro in Nachbarländern und in Afrika zu mobilisieren, wurde am 6. Juli 2017 von den Abgeordneten unterstützt.

Die neue EU-Asylagentur und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds


Das EU-Asylagentur, früher bekannt als das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, ist verantwortlich für die Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Das Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzinstrument, das die Bemühungen der EU zur Steuerung der Migration unterstützt.

Im Dezember 2021 genehmigte das Parlament den Haushalt des Fonds für 2021–2027, der auf 9.88 Milliarden Euro anstieg.

Migrationsabkommen EU-Türkei


Als Reaktion auf die gestiegene Zahl wurde im März 2016 das EU-Türkei-Abkommen unterzeichnet irreguläre Migranten und Flüchtlinge, die nach dem Bürgerkrieg in Syrien über die Türkei in die EU einreisen. Beide Parteien einigten sich darauf, die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in der Türkei zu verbessern und syrischen Flüchtlingen sichere und legale Wege nach Europa zu eröffnen.

Im Rahmen der Vereinbarung erklärte sich die Türkei bereit, alle irregulären Migranten und Flüchtlinge, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei in Griechenland ankamen, zurückzunehmen. Im Gegenzug erklärte sich die EU bereit, der Türkei finanzielle Unterstützung zur Unterstützung der Aufnahme von Flüchtlingen in der Türkei zu gewähren den Beitrittsprozess der Türkei zur EU zu beschleunigen und eine Visaliberalisierung für türkische Staatsbürger, die in die EU reisen, zu ermöglichen.

In einer Bericht angenommen am 19. Mai 2021Die Abgeordneten unterstrichen die wichtige Rolle der Türkei als Aufnahmeland von fast vier Millionen Flüchtlingen und stellten fest, dass die Herausforderungen bei der Bewältigung dieser Krise aufgrund der Covid-19-Pandemie gestiegen seien. Sie verurteilten jedoch die Nutzung des Migrationsdrucks als Instrument zur politischen Einflussnahme im Anschluss an Berichte, wonach die Behörden des Landes Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber mit irreführenden Informationen dazu ermutigten, den Landweg über Griechenland nach Europa zu nehmen.

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