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Europäisches Parlament

Die EU geht gegen unbegründete rechtliche Drohungen zur Beendigung von Streiks vor

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Arbeitgeber und einige Regierungen, die mit schikanösen rechtlichen Drohungen versuchen, Streiks zu stoppen und Arbeitnehmer und Gewerkschaften zu knebeln, könnten künftig gemäß einer neuen EU-Richtlinie, die vom Europäischen Parlament endgültig genehmigt wurde, mit Geldstrafen belegt werden.

Unternehmen nutzen zunehmend SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation), um Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einzuschüchtern. Laut einer Studie der CASE Coalition wurden im Jahr 161 2022 solcher Klagen eingeleitet, im Vergleich zu vier im Jahr 4.

Die meisten Fälle werden abgewiesen, zurückgezogen oder beigelegt, jedoch nicht vor langwierigen Verfahren, die erhebliche finanzielle und psychologische Folgen für die Betroffenen haben.

Die Taktik wird vor allem eingesetzt, um Journalisten wie Daphne Caruana Galizia zum Schweigen zu bringen, die bei ihrer Ermordung im Jahr 48 mit 2017 solcher Klagen konfrontiert war.

Unternehmen nutzen SLAPPS auch, um Maßnahmen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften zu verhindern oder zu bestrafen:

Frankreich: Drei Gewerkschaftsaktivisten wurden erfolglos wegen Verleumdung verklagt, nachdem sie schlechte Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer in der Landwirtschaft angeprangert hatten.
Finnland: Ein rechtmäßiger Streik der Finnair-Beschäftigten wurde abgesagt, nachdem der Arbeitgeber einen Rechtsbehelf eingelegt hatte. Ein Gericht befand die Aktion daraufhin für rechtswidrig. Finnair zahlte der beteiligten Gewerkschaft anschließend 50,000 Euro sowie Rechtskosten.
Kroatien: Der öffentlich-rechtliche Sender HRT hat zwischen Weihnachten und Silvester 2019 ein Gerichtsverfahren gegen die Vorsitzenden seiner Journalistengewerkschaften eingeleitet und fordert Geldstrafen in Höhe von 67,000 Euro.
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Nach einer langen Aktionskampagne der CASE-Koalition, zu der auch der EGB gehört, wurde die Anti-SLAPP-Richtlinie heute vom Europäischen Parlament endgültig gebilligt.

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Es werden spezifische Schutzmaßnahmen in Gerichtsverfahren eingeführt, um diejenigen zu schützen, die von missbräuchlichen Klagen in grenzüberschreitenden Fällen betroffen sind, und um potenzielle Kläger davon abzuhalten, sich an solchen Praktiken zu beteiligen.

Dazu gehört die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und die Möglichkeit für SLAPP-Ziele, einen finanziellen Schadensersatz zu erhalten.

Der Geltungsbereich der Richtlinie schützt ausdrücklich Gewerkschaften und die Ausübung des Rechts auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Isabelle Schömann sagte:

„Arbeitgeber und einige Regierungen nutzen SLAPPs zunehmend als Taktik, um Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften davon abzuhalten, sich zu Wort zu melden oder Maßnahmen gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Verletzungen von Arbeitnehmerrechten zu ergreifen.

„Heute haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen diese schändlichen Taktiken getan.

„Die SLAPPs-Richtlinie wird dazu beitragen, sicherzustellen, dass das Gesetz auf der Seite derjenigen steht, die Demokratie und Menschenrechte verteidigen, und nicht auf der Seite derjenigen, die teure Anwälte bezahlen können, um ihre Missbräuche zu vertuschen.“

„Dies sind jedoch nur Mindeststandards und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass diejenigen, die sich im öffentlichen Interesse äußern, vollständig vor SLAPPs geschützt sind, wenn sie diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen.“

Der EGB ist die Stimme der Arbeitnehmer und vertritt 45 Millionen Mitglieder aus 93 Gewerkschaftsorganisationen in 41 europäischen Ländern sowie 10 Gewerkschaftsverbände.
Der EGB ist auch auf Facebook, Twitter, YouTube und Flickr vertreten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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