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Europäisches Parlament

Auf dem Weg zu einem EU-Verbot von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden 

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Diese Woche haben die Ausschüsse für Binnenmarkt und Internationaler Handel ihre Position dazu angenommen, Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt fernzuhalten. IMCO, INTA.

Der Entwurf Regulierung würde einen Rahmen zur Untersuchung des Einsatzes von Zwangsarbeit in den Lieferketten von Unternehmen schaffen. Sollte nachgewiesen werden, dass ein Unternehmen Zwangsarbeit eingesetzt hat, würden alle Importe und Exporte der entsprechenden Waren an den EU-Grenzen gestoppt und Unternehmen müssten auch Waren zurückziehen, die bereits auf den EU-Markt gelangt sind. Diese würden dann gespendet, recycelt oder vernichtet.

Beweislastumkehr in Hochrisikofällen

Die Abgeordneten änderten die Vorschlag der Kommission die Kommission damit zu beauftragen, eine Liste der geografischen Gebiete und Wirtschaftssektoren zu erstellen, in denen ein hohes Risiko für den Einsatz von Zwangsarbeit besteht. Für Waren, die in diesen Hochrisikogebieten hergestellt werden, müssten die Behörden nicht mehr nachweisen, dass Menschen zur Arbeit gezwungen wurden, da die Beweislast bei den Unternehmen läge.

Abhilfe und umfassendere Definitionen

Die Ausschüsse wollen außerdem, dass Waren, die vom Markt genommen wurden, erst dann wieder zugelassen werden, wenn das Unternehmen nachweist, dass es in seinem Betrieb oder in seiner Lieferkette keine Zwangsarbeit mehr einsetzt und alle relevanten Fälle behoben hat.

Die Abgeordneten haben außerdem die im Text verwendeten Definitionen aktualisiert und erweitert. Insbesondere würde die Definition von Zwangsarbeit angeglichen ILO-Standards und umfassen „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich die betreffende Person nicht freiwillig bereit erklärt hat“.

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Co-Berichterstatter Samira Raffaela (Renew, NL) sagte: „Zwangsarbeit ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Das Verbot, für das wir heute gestimmt haben, wird von entscheidender Bedeutung sein, um Produkte zu blockieren, die unter Einsatz moderner Sklaverei hergestellt werden, und den Unternehmen den wirtschaftlichen Anreiz zur Zwangsarbeit zu nehmen. Es wird Whistleblower schützen, Opfern Abhilfe schaffen und unsere Unternehmen und KMU vor unethischem Wettbewerb schützen. Unser Text enthält strenge Bestimmungen zu einer Datenbank und ist geschlechtsspezifisch – alles Schlüsselelemente für eine nachhaltige Wirkung.“

Nach der Abstimmung, Mitberichterstatter Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D, PT) sagte: „Weltweit leiden 27.6 Millionen Arbeitnehmer unter Zwangsarbeit, einer Art moderner Sklaverei – ihnen sollten wir diesen Sieg widmen.“ Wir haben dafür gesorgt, dass unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte vom Binnenmarkt verbannt werden, bis die Arbeitnehmer für den ihnen zugefügten Schaden entschädigt werden. Das Verbot von Zwangsarbeit schützt auch Unternehmen, die sich an die Regeln halten, vor unlauterem Wettbewerb. Schließlich erleichtern wir den Nachweis staatlich verordneter Zwangsarbeit.“

Nächste Schritte

Die beiden Ausschüsse nahmen den Berichtsentwurf mit 66 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen an. Das Plenum muss es nun als Verhandlungsmandat des EP bestätigen. Sobald auch der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Gespräche über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung beginnen.

Hintergrund

Das Parlament arbeitet auch an anderen Rechtsvorschriften zur Förderung menschenwürdiger Arbeit und verantwortungsvoller Unternehmen, beispielsweise dem Vorschlag zur Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Due-Diligence, wird derzeit verhandelt. Der Vorschlag zum Verbot von unter Zwangsarbeit hergestellten Produkten konzentriert sich speziell auf die Produktüberwachung.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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