Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
EU-Gelder sind an EU-Werte gebunden – EU-Gerichtshof stärkt Rechtsstaatlichkeit
Das lang erwartete Urteil des obersten Europäischen Gerichtshofs vom 16. Februar bestätigt die Legitimität des Schutzes des Unionshaushalts vor negativen Auswirkungen infolge von Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat sich stets für den Mechanismus ausgesprochen, der die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit mit der Auszahlung von EU-Wiederaufbaufonds verknüpft.
„Die heutige Entscheidung des Gerichtshofs zugunsten des Konditionalitätsinstruments bekräftigt die Bemühungen der Europäischen Union, die Erosion demokratischer Prinzipien in den Mitgliedstaaten einzudämmen. Sie ist ein starkes Signal dafür, dass EU-Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Solidarität nicht verhandelbar sind“, erklärte EWSA-Präsidentin Christa Schweng.
Einer der jüngsten Stellungnahmen des EWSA zufolge Rechtsstaatlichkeit und Wiederaufbaufonds(20. Januar 2022) Systematische Rechtsstaatsmängel beeinträchtigen die Umsetzung EU-finanzierter Programme. Das Fehlen einer raschen und umfassenden Reaktion der EU darauf gefährdet ihre Glaubwürdigkeit. Der EWSA empfiehlt, rasch Sanktionen zu verhängen, wenn Rechtsverstöße die finanziellen Interessen der Union gefährden.
„Um die Legitimität der Grundwerte der EU zu wahren, ist es wichtig, Rückschritte in der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsstaat anzusprechen“, sagte Präsident Schweng.
Das Gerichtsverfahren, in dem der Konditionalitätsmechanismus angefochten wurde, wurde von Polen und Ungarn eingereicht. Die beiden Länder behaupteten unter anderem, dass der Mechanismus die Befugnisse der EU überschreite.
Die organisierte Zivilgesellschaft äußert regelmäßig ihre Besorgnis über Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und die richterliche Unabhängigkeit und äußert den Wunsch, dass sich die Mitgliedstaaten an EU-Standards halten.
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