EU
Katastrophenschutz: Rat nimmt neue Vorschriften zur Stärkung der Katastrophenabwehr an
Der Rat hat heute (11. Mai) eine Verordnung zur Stärkung des EU-Katastrophenschutzmechanismus verabschiedet. Die neuen Vorschriften werden es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich besser auf Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen vorzubereiten und schneller auf Streiks zu reagieren, auch in Fällen, von denen die Mehrheit der Mitgliedstaaten gleichzeitig betroffen ist, wie z. B. einer Pandemie. Der Text beschreibt auch die Finanzierung des Katastrophenschutzmechanismus im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027.
Die vorgeschlagenen Regeln werden es der Europäischen Kommission ermöglichen, Lücken im Bereich Verkehr und Logistik zu schließen und in dringenden Fällen bestimmte zusätzliche Rettungskapazitäten direkt zu beschaffen. Diese Rettungskapazitäten sowie die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Kapazitäten werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert.
Prävention und Vorsorge werden im Rahmen des Verordnungsvorschlags ebenfalls verbessert. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Ziele für die Katastrophenresistenz der EU im Bereich des Katastrophenschutzes festlegen und entwickeln
Der Text enthält Mittel in Höhe von insgesamt 1.263 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027. Darüber hinaus sind bis zu 2.56 Mrd. EUR für die Umsetzung der Katastrophenschutzmaßnahmen zur Bewältigung der im EU-Sanierungsinstrument vorgesehenen Auswirkungen der COVID-19-Krise vorgesehen. Dies ist eine mehr als dreifache Steigerung gegenüber dem Budget 2014-2020. Es spiegelt die Stärkung der kollektiven Reaktion der EU auf Katastrophen wider, einschließlich der kürzlich erfolgten Einrichtung einer Kapazitätsreserve (resEU), der Stärkung des europäischen Katastrophenschutzpools und der Verbesserung der Katastrophenverhütung und -vorsorge.
Hintergrund
Der EU-Katastrophenschutzmechanismus wurde erstmals im Jahr 2001 eingerichtet und koordiniert die Reaktion auf Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen auf EU-Ebene. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Katastrophenschutzbehörden zu fördern, das öffentliche Bewusstsein und die Bereitschaft für Katastrophen zu stärken und den betroffenen Bevölkerungsgruppen eine schnelle, wirksame und koordinierte Hilfe zu ermöglichen.
Der EU-Katastrophenschutzmechanismus umfasst einen europäischen Katastrophenschutzpool. Dies ist ein freiwilliger Pool von Kapazitäten, die von den Mitgliedstaaten für den sofortigen Einsatz innerhalb oder außerhalb der EU bereitgestellt wurden. Der Katastrophenschutzmechanismus wurde zuletzt im Jahr 2019 geändert, als eine zusätzliche Ressourcenreserve namens "resEU" geschaffen wurde, um Hilfe in Situationen zu leisten, in denen die vorhandenen Kapazitäten insgesamt nicht ausreichen.
- Verordnung zur Änderung der Entscheidung über einen EU-Katastrophenschutzmechanismus
- EU-Katastrophenschutz (Hintergrundinformationen)
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