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Europäische Kommission

Kommission genehmigt finnisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 66 Mio. EUR zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Methan und Methanol, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern

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Die Europäische Kommission hat ein 66 Millionen Euro teures finnisches Programm zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Methan und Methanol genehmigt, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 Unterstützung von Maßnahmen in Sektoren, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.

Im Rahmen des Programms, das vollständig aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert wird, erfolgt die Hilfe in Form von direkte Zuschüsse Deckung der Investitionskosten. Der Zweck des Programms besteht darin, die Entwicklung der erneuerbaren Methan- und Methanolproduktion zu unterstützen, mit dem Ziel, den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern.

Die Kommission stellte fest, dass die finnische Regelung den im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe (i) auf der Grundlage einer Regelung mit geschätztem Kapazitätsvolumen und Budget gewährt; (ii) der Betrag wird administrativ auf der Grundlage von Daten zu den Investitionskosten jedes unterstützten Projekts festgelegt, wobei er 45 % der Gesamtinvestitionskosten des Projekts nicht überschreiten darf; und (iii) vor dem 31. Dezember 2025 gewährt werden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern, die für die Umsetzung des Programms von Bedeutung sind REPower EU-Plan und für Green Deal Industrieplanim Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.105338 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister zum Wettbewerb der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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