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Europäische Kommission

Außengrenzenmanagement: Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem auf dem Weg zur Inbetriebnahme bis Ende 2022

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Die Regeln zur Interoperabilität des künftigen Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) mit anderen EU-Informationssystemen treten in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Inbetriebnahme von ETIAS bis Ende 2022. Sobald ETIAS eingeführt ist, müssen sich Nicht-EU-Bürger, die in den Schengen-Raum reisen und von der Visumpflicht befreit sind, vor Reiseantritt registrieren und eine Genehmigung einholen . Das System wird Reisende vor ihrer Reise mit EU-Informationssystemen für innere Sicherheit, Grenzen und Migration abgleichen und dabei helfen, Personen, die ein Risiko für Sicherheit oder Gesundheit darstellen könnten, frühzeitig zu identifizieren und die Migrationsvorschriften einzuhalten.

Die heute in Kraft tretenden Vorschriften legen detailliert dar, wie ETIAS mit anderen EU-Informationssystemen zusammenarbeiten wird, die es bei der Durchführung von Kontrollen abfragt, nämlich dem Einreise-/Ausreisesystem, dem Visa-Informationssystem, dem Schengener Informationssystem und einem zentralen System zur Identifizierung von Besitztümern der Mitgliedstaaten Informationen zur Verurteilung von Nicht-EU-Bürgern. Die Einrichtung von ETIAS ist Teil der laufenden Arbeit der EU, ein hochmodernes Außengrenzmanagementsystem einzurichten und sicherzustellen, dass Informationssysteme intelligent und zielgerichtet zusammenarbeiten.

Durch ETIAS ändert sich nicht, welche Nicht-EU-Länder einer Visumpflicht unterliegen, und es wird auch keine neue Visumpflicht für Staatsangehörige von Ländern eingeführt, die von der Visumpflicht befreit sind. Von der Visumpflicht befreite Nicht-EU-Bürger benötigen nur wenige Minuten, um einen Online-Antrag auszufüllen, der in den allermeisten Fällen (voraussichtlich über 95 %) zu einer automatischen Genehmigung führt. Der Vorgang wird einfach, schnell und kostengünstig sein: Die ETIAS-Genehmigung kostet einmalig 7 € und ist drei Jahre lang und für mehrere Einreisen gültig. Weitere Informationen zu ETIAS sind verfügbar hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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