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Europäische Kommission

Außengrenzenmanagement: Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem auf dem Weg zur Inbetriebnahme bis Ende 2022

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Die Regeln zur Interoperabilität des künftigen Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) mit anderen EU-Informationssystemen treten in Kraft. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Inbetriebnahme von ETIAS bis Ende 2022. Sobald ETIAS eingeführt ist, müssen sich Nicht-EU-Bürger, die in den Schengen-Raum reisen und von der Visumpflicht befreit sind, vor Reiseantritt registrieren und eine Genehmigung einholen . Das System wird Reisende vor ihrer Reise mit EU-Informationssystemen für innere Sicherheit, Grenzen und Migration abgleichen und dabei helfen, Personen, die ein Risiko für Sicherheit oder Gesundheit darstellen könnten, frühzeitig zu identifizieren und die Migrationsvorschriften einzuhalten.

Die heute in Kraft tretenden Vorschriften regeln detailliert, wie ETIAS mit anderen EU-Informationssystemen zusammenarbeitet, die bei Kontrollen abgefragt werden. Dazu gehören das Einreise-/Ausreisesystem, das Visa-Informationssystem, das Schengener Informationssystem und ein zentrales System zur Identifizierung von Mitgliedstaaten, die über Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen verfügen. Die Einrichtung von ETIAS ist Teil der laufenden Bemühungen der EU, ein modernes System zur Verwaltung der Außengrenzen zu schaffen und ein intelligentes und zielgerichtetes Zusammenspiel der Informationssysteme sicherzustellen.

Durch ETIAS ändert sich nicht, welche Nicht-EU-Länder einer Visumpflicht unterliegen, und es wird auch keine neue Visumpflicht für Staatsangehörige von Ländern eingeführt, die von der Visumpflicht befreit sind. Von der Visumpflicht befreite Nicht-EU-Bürger benötigen nur wenige Minuten, um einen Online-Antrag auszufüllen, der in den allermeisten Fällen (voraussichtlich über 95 %) zu einer automatischen Genehmigung führt. Der Vorgang wird einfach, schnell und kostengünstig sein: Die ETIAS-Genehmigung kostet einmalig 7 € und ist drei Jahre lang und für mehrere Einreisen gültig. Weitere Informationen zu ETIAS sind verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.

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