Asylpolitik
Über 80,000 Asylsuchende im Mai 2023
Im Mai 2023 80,375 Asylerstantragsteller (nicht-EU Bürger) beantragt internationalen Schutz in EU-Ländern. Im Vergleich zum Mai 2022 (63) entspricht dies einem Anstieg von 455 %. Es waren auch 27 nachfolgende Bewerber16 % im Vergleich zu Mai 2022 (6).
Diese Informationen stammen von der monatliches Asyl Von Eurostat veröffentlichte Daten. Der Artikel präsentiert eine Handvoll Erkenntnisse aus dem detaillierteren „Statistics Explained“-Artikel zur monatlichen Asylstatistik.
Quelldatensatz: migr_asyappctzm
Die meisten Asylerstantragsteller waren Syrer und Afghanen
Wie in den Vormonaten stellten auch im Mai 2023 Syrer die größte Gruppe Asylsuchender (12,110 Erstantragsteller). Ihnen folgten Afghanen (7,210) vor Venezolanern (7,015) und Kolumbianern (6,745).
Nach der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine kam es zu einem erheblichen Anstieg der ukrainischen Erstantragsteller auf Asyl (von 2 im Februar 100 auf 2022 im März 12), doch die Zahlen gingen monatlich zurück und sanken im Mai 185 auf 2022. Dies liegt auch daran, dass Menschen, die aus der Ukraine fliehen, vorübergehenden Schutz genießen.
Im Mai 2023 lag die Zahl der Asylerstantragsteller mit russischer Staatsbürgerschaft mit 14 Anträgen auf Platz 1,435 aller Staatsbürgerschaften.
Auf Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich entfielen 78 % der Asylerstantragsteller
Im Mai 2023 verzeichneten Deutschland (23,235), Spanien (17,405), Italien (11,045) und Frankreich (10,850) mit mehr als drei Vierteln (78 %) aller Asylerstantragsteller die meisten Asylerstantragsteller Bewerber in der EU.
Im Mai 2023 lag die Gesamtzahl der Asylerstantragsteller in der EU bei 179 pro Million Menschen.
Verglichen mit der Bevölkerung jedes EU-Landes (am 1. Januar 2023) verzeichnete Zypern im Mai 2023 die höchste Quote registrierter Erstantragsteller (1,092 Antragsteller pro Million Einwohner) vor Österreich (448). Im Gegensatz dazu wurde die niedrigste Rate in Ungarn beobachtet (0.2).
3,065 unbegleitete Minderjährige beantragen Asyl
Quelldatensatz: migr_asyumactm
Im Mai 2023 beantragten 3,065 unbegleitete Minderjährige erstmals Asyl in der EU, überwiegend aus Afghanistan (985) und Syrien (870).
Die EU-Länder, in denen im Mai 2023 die meisten Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger eingingen, waren Deutschland (1,200), gefolgt von den Niederlanden (410) und Österreich (405).
Mehr Infos
- „Statistics Explained“-Artikel zur monatlichen Asylstatistik
- „Statistics Explained“-Artikel zur jährlichen Asylstatistik
- Nachrichtenartikel über Ukrainer, denen im Juni 2023 vorübergehender Schutz gewährt wurde
- Themenbereich Migrations- und Asylstatistik
- Datenbank zur Asylstatistik
Hinweise zur Methodik
- Da für Tschechien für April und Mai 2023 keine Daten zu Asylerstantragstellern vorlagen, wurden Daten vom März 2023 verwendet.
- Litauen: Daten für Erstantragsteller für Mai 2023 nicht verfügbar, Daten für April 2023 verwendet.
- Kroatien: Bis Februar 2023 umfassen die Daten offiziell geäußerte Absichten zum nationalen Schutz am Grenzübergang.
- Folgeanträge: neue Datenerhebung ab dem Bezugsjahr 2021. Gesamtsumme basierend auf verfügbaren Daten.
- Dänemark, Zypern und Schweden: Aufgrund vorübergehender Ausnahmeregelungen sind keine Daten zu Folgeanträgen verfügbar. Daher sind sie nicht in der berechneten Gesamtsumme enthalten.
- Für Frankreich liegen keine Daten zu unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern vor.
- Aufgrund vorübergehender Ausnahmeregelungen sind keine Daten zu unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern für Zypern und Polen verfügbar. Daher wurden diese Mitgliedsstaaten nicht in die Berechnung einbezogen. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/431 der Kommission.
- Die Daten für Kroatien umfassen offiziell geäußerte Absichten für internationalen Schutz beim Grenzübertritt und nicht nur Asylbewerber, die tatsächlich einen Asylantrag gestellt haben. Daher kann es sein, dass aktuelle Statistiken die Anzahl der Bewerber überschätzen. Eurostat diskutiert derzeit Verbesserungen der Statistiken und eine Überarbeitung der Daten ist möglich.
- Die im Artikel vorgestellten Statistiken über Asylbewerber, die als unbegleitete Minderjährige gelten, beziehen sich auf das von den nationalen Behörden akzeptierte Alter; Dies erfolgt jedoch vor Durchführung/Abschluss des Altersfeststellungsverfahrens.
- Die in dieser Veröffentlichung dargestellten Daten sind auf die nächsten fünf gerundet.
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