EU
Umwelt Die Abgeordneten widersetzen neuen GV-Mais Genehmigung
Die Kommission sollte die Verwendung von glyphosattolerantem gentechnisch verändertem Mais NK603 x T25 in Lebens- und Futtermitteln nicht genehmigen, heißt es in einer Entschließung, die am Dienstag (1 Dezember) vom Umweltausschuss angenommen wurde. Die Kommission sollte alle Zulassungen für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel aussetzen, solange das derzeit überprüfte Verfahren nicht verbessert wurde, so die Abgeordneten.
In seiner Entschließung erklärt der Ausschuss, dass das derzeitige Zulassungsverfahren für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel nicht ordnungsgemäß funktioniert und dass alle Zulassungen solcher Produkte ausgesetzt werden sollten, bis sie verbessert wurden.
In der Entschließung wird die Tatsache hervorgehoben, dass seit Inkrafttreten des derzeitigen GVO-Zulassungsverfahrens jede Zulassungsentscheidung von der Kommission ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten erlassen wurde, wodurch die Ausnahme zur Norm wurde.
Prozess wird überprüft
Das GM-Zulassungsverfahren selbst wird derzeit überprüft. Ein separates EU-Gesetz, das es jedem EU-Mitgliedstaat ermöglichen würde, den Verkauf und die Verwendung von in der EU zugelassenen GVO-Lebens- oder Futtermitteln in seinem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wurde im Oktober vom Parlament abgelehnt. Die Abgeordneten befürchten, dass das Gesetz sich als nicht praktikabel erweisen oder zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro-GVO- und Anti-GVO-Ländern führen könnte. Sie forderten die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen.
Glyphosat-Toleranz
Der Ausschuss betont auch, dass das Herbizid Glyphosat, gegen das NK603 x T25-Mais Toleranz (zusammen mit dem Herbizid Glufosinat Ammonium) verleiht, von der spezialisierten Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation am 20-März 2015 als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erklärte am 12 November, dass das Herbizid wahrscheinlich keine krebserzeugende Gefahr für den Menschen darstellt.
Nächste Schritte
Der von Bart Staes (Grüne / EFA, BE), Guillaume Balas (S & D, FR), Lynn Boylan (GUE / NGL, IE) und Eleonora Evi (EFDD, IT) eingereichte Entschließungsantrag wurde mit 40 gegen 26 Stimmen angenommen bei drei Stimmenthaltungen. Es wird vom Plenum während der Plenarsitzung vom 18. bis 21. Januar in Straßburg zur Abstimmung gestellt.
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